Raum 14:Die
Auseinandersetzung um das Königtum während des Investiturstreits
Im Kampf
zwischen Kaiser und Papst um das Verhältnis zwischen geistlicher
und weltlicher Macht suchten beide Parteien nach Verbündeten.
"Natürlicher" Verbündeter des Papstes war dabei der hohe Adel,
der Frontstellung gegen die zentralistischen Bestrebungen des
Königtums bezog. Die Auseinandersetzung um die Investitur und
den Rang von Kaiser und Papst war daher auch ein Kampf um die
Stellung des Königtums an sich.
Ausdruck dieser Zweigleisigkeit ist die Wahl Rudolfs von Rheinfelden,
des Herzogs von Schwaben, 1077 zum Gegenkönig gegen den abgesetzten
Heinrich IV. gewählt. Diese Wahl erscheint als eine Rückkehr zu
alten germanischfränkischen Prinzipien: Sie wird in Forchheim,
"auf fränkischer Erde", vollzogen, wie einstmals 911 die Wahl
Konrads I. beim Erlöschen des Karolingerstammes; sie betont weiterhin
zwar einerseits das Geblütsrecht, indem die familiäre Herkunft
Rudolfs ihn als den geeigneten Kandidaten erscheinen läßt (Rudolf
von Rheinfelden ist der - einzige einheimische - Schwiegersohn
Heinrichs III. und damit Schwager des abgesetzten Königs), andererseits
aber muß Rudolf bei seiner Wahl auf das Recht zur Vererbung des
Königtums verzichten.
Die Vererbung des Königtums unter den Saliern hatte das Wahlrecht
der Fürsten, das unter den geeigneten Kandidaten "von Geblüt"
auswählte, zurückgedrängt. Dieses Geblütsrecht wird jetzt nicht
etwa ausgeschaltet, es wird vielmehr in seine alte fränkische
Form "restauriert". Diesem "Wahlrecht unter Geblüt" entspricht
dann auch die Königswahl nach dem Tod Heinrichs V. 1125, als sowohl
der Enkel Heinrichs IV., der Staufer Friedrich von Schwaben, der
Schwiegersohn Heinrichs IV, der Babenberger Markgraf Leopold von
Österreich, als auch der Sachsenherzog Lothar von Süpplinburg,
in dem wohl ottonisches Geblüt floß, ihre Kandidatur erklärten.
Diese Auseinandersetzung ist Thema des ersten Teils der Ausstellungsstücke.
Vitrine l
zeigt mit der Chronik des Ekkehard von Aura (um 1125) eine Darstellung,
die die Kontinuität der salischen Herrschaft innerhalb der Familie
demonstriert: Kaiser Konrad II. (sitzend mit Krone und Reichsapfel)
übergibt als Stammvater der salischen Dynastie die Herrschaft
an seine Nachkommen Heinrich III., Heinrich IV. (dargestellt mit
seiner Frau Adel-heid/Praxedis, obwohl sie nicht die Mutter seiner
Kinder war), Heinrich V. und Konrad. Die beiden letzteren sind
nacheinander als Gegner gegen den Vater angetreten, Konrad 1093
(abgesetzt 1098), Heinrich 1104 - Ereignisse, die In keiner der
Darstellungen erwähnt werden. In der Darstellung, wie Heinrich
V. die Throninslgnlen von seinem Vater Heinrich IV. empfängt,
wird derselbe friedliche Obergang des Throns suggeriert wie im
Evangeliar Heinrichs V. aus Regensburg (Raum 8,
Vitrine 11).
Vitrine 2
gibt den Kontrapunkt mit einem zur Zeit des Gegenkönigs Rudolf
von Rheinfelden und wohl auch für diesen kurz nach 1080 in Schaffhausen
entstandenen Pontifikale mit Krönungsordo, d.h. mit einer Instruktion
für den ordnungsgemäßen Verlauf einer Königskrönung. Die ausgestellte
Seite der Handschrift zeigt einen König, der die Insigrjien seiner
Macht von zwei Erzbischöfen, von Vertretern der Kirche also, erhält.
Da die Salier, besonders Heinrich IV., die entgegengesetzte Auffassung
vertraten, kann die Handschrift nur auf der kirchlichen Seite
entstanden sein (vgl. die Darstellung der Krönung Heinrichs III.
durch Christus selbst, Raum 7, Vitrine 5)
Daneben liegt die bronzene Grabplatte des Gegenkönigs Rudolf von
Rheinfelden aus dem Merseburger Dom. Sie zeigt ihn mit Reichsapfel,
Lilienszepter und Bügelkrone und ist das erste Grabmal eines weltlichen
Fürsten mit der Darstellung des Verstorbenen im Bild. Offenbar
sollte damit der Status des Gegenkönigs erhöht werden.
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