Warnung vor dem Fluss: "Hier endet der nach Paragraph 17 Desinfektionsordnung kontrollierte Bereich.
  Verlassen des Hygienegebiets wird nach Paragraph 18 Desinfektionsordnung als Ordnungswidrigkeit zweiten Grades bestraft."
Ein begründetes Werturteil geben
 
 
 
Juli Zeh 


