Die Goldene Bulle von 1356


Goldsiegel

 

Wie viele Urkunden von großer politischer Wichtigkeit wurde auch das Verfassungsgesetz mit einem Goldsiegel besiegelt. Es besteht aus einer getriebenen Hülle, die mit Wachs gefüllt ist. Das Siegelbild zeigt den Kaiser mit Krone, Szepter und Reichsapfel auf einer Thronbank, begleitet von den Wappenschilden des Reiches und Böhmens.

Die Umschrift lautet: "KAROLVS QUARTUS DIVINA FAVENTE CLEMENTIA ROMANORVM IMPERATOR ET SEMPER AUGUSTUS ET BOEMIAE REX"
(Karl IV. durch göttliche Weisheit römischer Kaiser und stets Augustus und König von Böhmen)

Von den übrigen "Goldenen Bullen" des Mittelalters sind die Goldbulle Friedrichs II. von 1212 bekannt, mit der das Herzogtum Böhmen zum Königreich erhoben wurde, sowie die Goldene Bulle von Rimini von 1224, die dem Deutschen Orden das Kulmer Land und weitere künftige Neuerwerbungen in Preußen zuspricht.

 

 


     

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