Opfer
Opfer stellen naturgemäß den traurigsten Part der Polizeifotografie
dar. In dieser Ausstellung ist das nicht anders und es ist
Anliegen von Ausstellungsteam wie Polizeipräsidium, die
Besucher nicht zu irritieren oder zu verstören. Deshalb
wurde auf alle Darstellungen verzichtet, die Gefühle verletzen
könnten.
Der
Ausstellungsbereich „Opfer“ fasst jene Bilder zusammen,
auf denen Opfer von Unglücken oder kriminelle Taten zu sehen
sind. Beispielsweise das Opfer des ersten Polizistenmordes
nach dem Krieg, dessen Einsamkeit in der Leere des Platzes
ein besonders eindrucksvolles Bild von der Stille des Todes
zeigt. Der Schnee, der sich auf seine Stiefel und Hose gelegt
hat, sein Karabiner, der hinten an der Wellblechwand lehnt,
Tornister und Mütze liegen wie sie gefallen sind. Oder die
Unbekannte, die in einer Ruine tot aufgefunden wurde, der
Geldbeutel neben der Handtasche geöffnet, ein Mantel über
sie gebreitet. Die Szenerie könnte auch von der Umschlagillustration
eines Kriminalromans stammen, so dicht und stimmig ist die
Komposition. Oder der tödlich verunglückte dunkelhäutige
Soldat, der, an eine Pietà erinnernd, aus seinem Fahrzeug
hängt. Der Tod ist nicht schön, doch wenn wir hinter den
Gehalt der Bilder blicken, erkennen wir die respektvolle
Wahrnehmung dieses Zustands. Die Fotografen des Erkennungsdienstes
mussten ablichten und sie taten dies möglichst neutral und
ohne die kompositorische Ordnung der Bilder in den Vordergrund
zu stellen. Anders als bei den Pressefotografen geht es
hier nicht um eine dramatische oder ästhetische Zuspitzung
innerhalb des Bildes. Dies hilft uns Betrachtern beim Umgang
mit den Bildern der Opfer. Einen Sonderfall stellt die Mumie
des Kurfürsten dar. 1946 war bei der Ermittlung im Zuge
eines Einbruchsdiebstahls die Beschädigung seines Sarkophags
festgestellt worden: Regenwasser ist bis zum Leichnam des
Fürsten vorgedrungen. Die Polizei überführte die sterblichen
Überreste des Kurfürsten in den trockenen Heizungskeller
des Präsidiums. Nach der Wiederherstellung des Schlosses
konnte der Leichnam in die ursprüngliche Grabstelle zurückgebracht
werden.

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