Kurfürst
Ludwig III. als Reichsvikar
Als Reichsvikar
war Kurfürst Ludwig während des Konstanzer Konzils
(1414 - 18) auch Stellvertreter des Kaisers in der Leitung
des Konzils (Protector) und vollzog unter anderem auch das
Urteil gegen Jan Hus wegen Ketzerei.

Chronik
des Ulrich von Richental, Bl. 20:
Die Hinrichtung des Hieronymus von Prag als Ketzer auf
dem Konzil von Konstanz unter der Leitung des Kurfürsten
Ludwig als Reichsvikar
Hier wird Hieronymus von Prag, ein Anhänger der Lehre Hus', zum Scheiterhaufen
geführt, um verbrannt zu werden. Der Verurteile trägt eine hohe Papiermütze
mit der Aufschrift "Erisa archa" (Erzketzer), Knechte führen
ihn zum Scheiterhaufen, der gerade aufgeschichtet wird. Der Kurfürst
im Hintergrund ist an seiner Fahnenlanze zu erkennen.
Kurfürst Ludwig war außerdem verantwortlich für die Gefangenschaft
des abgesetztes Papstes Johannes (XXIII.), der 1415 - 1418 in der bei Mannheim
gelegenen Zollburg Eichelsheim festgesetzt wurde. Chronik des
Ulrich von Richental, Exemplar St. Georgen
Bad. Landesbibliothek Karlsruhe, Cod.
St. Georgen (Pap. Germ.), Bl. 20
Die Stellung der pfälzischen Kurfürsten als Reichsvikare, d.h. als Stellvertreter
der Kaisers, war in der Reformationszeit auch ausschlaggebend für die vorsichtig-taktierende
Haltung gegenüber der lutherischen Lehre. Persönlich der Reformation durchaus
aufgeschlossen lehnten sowohl Ludwig V. (1508-1544) als auch Friedrich
II. (1544 - 1556) eine offizielle Stellungnahme ab. |