Wie viele Urkunden von großer politischer Wichtigkeit wurde
auch das Verfassungsgesetz mit einem Goldsiegel besiegelt. Es
besteht aus einer getriebenen Hülle, die mit Wachs gefüllt ist. Das
Siegelbild zeigt den Kaiser mit Krone, Szepter und Reichsapfel
auf einer Thronbank, begleitet von den Wappenschilden des Reiches
und Böhmens.

Die
Umschrift lautet: "KAROLVS QUARTUS DIVINA FAVENTE CLEMENTIA
ROMANORVM IMPERATOR ET SEMPER AUGUSTUS ET BOEMIAE REX"
(Karl IV. durch göttliche Weisheit römischer Kaiser und stets Augustus
und König von Böhmen)
Von
den übrigen "Goldenen Bullen" des Mittelalters sind die Goldbulle
Friedrichs II. von 1212 bekannt, mit der das Herzogtum Böhmen
zum Königreich erhoben wurde, sowie die Goldene Bulle von Rimini
von 1224, die dem Deutschen Orden das Kulmer Land und weitere
künftige Neuerwerbungen in Preußen zuspricht.
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