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Behinderte -
nichtbehinderte - gesunde - kranke Menschen 1. "Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde." (Genesis 1,27) - jeden Menschen ungeachtet seiner biologischen Merkmale oder körperlichen und geistigen Konstitution. 2. Menschliches Leben in dieser Welt ist nie vollkommen, sondern immer von körperlichen, geistigen und seelischen Defiziten und der ambivalenten Erfahrung von Freude und Leid geprägt. 3. Schwerbehinderte Menschen erfahren im Vergleich mit leichtbehinderten und nichtbehinderten Menschen ihre körperlichen Defizite aufgrund der von Nichtbehinderten geprägten gesellschaftlichen Normen und äußerer Bedingungen stärker und unmittelbarer. 4. Bestimmte körperliche Defizite lassen sichd urch das Erlernen und die Übung besonderer Fertigkeiten und Techniken (z.B. Schreiben mit Mund oder Füßen) oder durch technische Hilfsmittel (z.B. Brille, Rollstuhl etc.) ganz oder teilweise kompensieren. 5. Der Grad der Behinderung wird aufgrund vereinbarter Normen (z.B. Schwerbehindertengesetz) und darauf beruhender ärztlicher Untersuchungen für bestimmte Zwecke (z.B. Kurantrag, Arbeitsbedingungen etc.) durch Außenstehende festgestellt. 6. Das subjektive Erleben der Behinderung durch die Betroffenen ist unabhängig vom festgestellten objektiven Grad der Behinderung. 7. Schwerbehinderte Menschen unterscheiden sich von leicht- und nichtbehinderten Menschen durch den Grad und die Art der Einschränkung - nicht aber in der subjektiven Erfahrung von Lebensqualität. 8. Der Umgang zwischen nichtbehinderten und behinderten Menschen ist stark beeinflußt vom äußeren Erscheinungsbild,weniger aber vom objektiv feststellbaren Grad der Behinderung. 9. Schwerbehinderte Menschen erfahren seitens leicht-und nichtbehinderter Menschen oft Zurückweisung, Unsicherheit, Bevormundung oder übertriebene Fürsorglichkeit. 10. Die gutgemeinte und teilweise notwendige Förderung von Behinderten in Sondereinrichtungen verhindert oft die Integration von behinderten und nichtbehinderten Menschen und erschwert Empathie und gegenseitiges Verständnis. 11. Nichtbehinderte und behinderte Menschen unterliegen gleichermaßen der oft selbstmörderischen Versuchung, dem unerreichbaren Ideal eines unversehrten Körpers und gesunden Geistes nachzujagen, anstatt sich selbst mit den jeweiligen Defiziten und Stärken als vollwertiges und geliebtes Geschöpf Gottes anzunehmen. 12. Vorn "Krankheit" im pathologischen Sinn ist dann zu sprechen, wenn das körperliche und /oder seelische Gleichgewicht aus dem Lot ist. 13. Krankheitsbedingtes Leiden kann einen Grad erreichen, der das Weiterleben subjektiv in Frage stellt und den Lebenswillen der kranken Person bricht. Unter solchen Voraussetzungen wird der Wunsch nach Sterbehilfe oder die Entschlossenheit zum Suizid für Außenstehende verständlich und erfordert deren Beistand im Leiden und gegebenenfalls im Sterben. 14. Kein Mensch hat das Recht, über Leben und Tod eines anderen Menschen zu verfügen. 15. Es gibt Extremsituationen des Leidens ohne die
Perspektive einer menschenwürdigen Fortsetzung des Lebens ( - Wer
definiert, was "menschenwürdiges Leben"ist? - ) in denen
dem festgestellten oder zumindest angenommenen Todeswunsch des
Betroffenen durch Sterbehilfe Rechnung getragen werden kann. Traugott Huppenbauer, ev. Religionslehrer und
Pfarrer, Reutlingen |
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