Goethe, Schiller und Zeitgenossen
K. Dautels Ideen, Materialien, Vorschläge für den Deutschunterricht
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Zur Information: Die Seiten zu „Michael Kohlhaas” entstanden in der Arbeit an den Pflichtlektüren für das Abitur Deutsch in Ba-Wü (2008 ff). Dabei sollten Friedrich Schillers Drama „Die Räuber” und Kleists Novelle (auch Franz Kafkas Roman „Der Prozess”) unter dem übergreifenden Themenfeld »Recht und Gerechtigkeit« vergleichend erarbeitet werden.
I. Eindeutige Rechtslage:
Dem rechtschaffenen Rosshändler wird an der Grenze zwischen den Kurfürstentümern Brandenburg und Sachsen Unrecht getan, indem ihm an der Grenze vom Junker Tronka willkürlich seine Rappen beschlagnahmt wurden (Ding-Symbol: → Rappen). Er vergewissert sich seiner Rechte
II. Daraufhin beschreitet Kohlhaas den Rechtsweg.
Er tut dies auf dreierlei Weise:
III. Kohlhaas beginnt nun seinen Rachefeldzug
und erlässt insgesamt vier Mandate, in denen er seine Rolle bzw. die Motivation seines Feldzuges immer stärker ausweitet: Vom „gerechten Krieg" gegen den Junker zum „Statthalter" des Erzengels, der die „Arglist" der ganzen Welt bestraft. (S. 31,33,39). Diese „Art von Verrückung" (Erzählerkommentar S. 39) lässt drei Deutungsmöglichkeiten zu:
Die Intervention Luthers beendet diese Ausschweifung des Rechtsgefühls. Im Gespräch werden die Positionen gegeneinander gestellt: Nach Luthers Argumentation steht a) der Landesherr über den Rechtsbeugungen seiner Beamten und steht es b) einem Christen am besten an, Vergebung zu üben. (46). Kohlhaas argumentiert demgegenüber im Sinne der aufgeklärten Vertragstheorie.
Dennoch: Luther setzt sich für Kohlhaas' gerechtes Anliegen ein, gewährt ihm aber keine Vergebung (vor Gott). Kohlhaas sieht in dem Amnestieversprechen und der Wiederaufnahme seiner Rechtssache (dreifache Klage, S. 45) die eigentliche Aufgabe des Staates wiedergewonnen, beendet seinen Krieg ("Fehde") und begibt sich freiwillig in die Gemeinschaft zurück.
IV. Kohlhaas in Dresden:
Prozessverlauf und Amnestiebruch (S. 53 ff)
Der Prozess, basierend auf den drei Anklagepunkten, wird wieder aufgenommen, die Rappen werden gesucht und gefunden, bei der öffentlichen Übergabe kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen Bürger kontra Adel (→ "Abdeckerszene"), was die Stimmung der Entscheidungsträger gegen Kohlhaas wendet. Die Tronkas können mit Erfolg gegen ihn agieren, darüber hinaus schaltet sich der ehemalige Mitstreiter Nagelschmidt als selbst ernannter „Statthalter des Kohlhaas" ein. Als Folge wird die Amnestie aufgehoben, Kohlhaas – von der Entwicklung der Ereignisse frustriert – tappt in eine ihm gestellte Falle, wird verhaftet und zu einem grausamen Tode verurteilt.
V. Die metaphysische Wende oder „das Ärgernis"
Der Kurfürst von Brandenburg greift ein, fordert Kohlhaas als seinen Untertanen an und übergibt den Fall an die kaiserliche Gerichtsbarkeit. Der Rechtsstreit um die Rappen und die Klärung der drei Klagepunkte treten in den Hintergrund des Geschehens und werden ersetzt durch das Amulett (→ Ding-Symbol) und Kohlhaas' Rachebedürfnis. Neue Akteure (Zigeunerin, Heloise) bestimmen das Geschehen, der Zufall spielt jetzt die wichtigste Rolle („es traf sich aber ...").
Dieser bringt Kohlhaas und den Kurfürsten von Sachsen persönlich zusammen. Der erfährt von der Kapsel und der Prophezeiung der Zigeunerin, der Kurfürst erkennt die Bedeutung der Kapsel für ihn persönlich und unternimmt eine Reihe von Versuchen, in den Besitz derselben zu gelangen: Kapsel gegen Leben. Der letzte Versuch des Kämmerers Kunz v. Tronka scheitert an einem aberwitzigen Zufall (die Zigeunerin). Der erneut zum Tode verurteilte Kohlhaas verzichtet auf diesen Rettungsweg! Stattdessen triumphiert er in mehrfacher Weise: Seiner Rechtssache widerfährt Gerechtigkeit, sein Rachebedürfnis wird befriedigt und die Rechtsordnung wird wieder hergestellt, indem sie das Urteil an ihm vollzieht.
Was leistet diese bizarr anmutende Kapsel-Handlung?
Die Erzählung wird durch diese Wendung und die gehäuften Zufälle nicht logischer und verlässt sogar die bisherige Ebene des Rechtstreites. Aber nur so gelangt Kohlhaas (für H.v.Kleist) in eine Situation, die ihm eine moralisch hochstehende Entscheidung abverlangt: Nämlich seine sittliche Pflicht gegenüber dem Gemeinwesen zu erfüllen durch eine freie Entscheidung, die nicht von „Neigung" (→ Eigeninteresse / Rache) bestimmt ist. Und dennoch hat Kohlhaas Rache genommen!
Von den im Internet angebotenen Unterrichtseinheiten und Materialien empfehle ich einen Blick in