Als Flüchtling im engeren Sinn bezeichnet man eine Person, die ihre Heimat verlassen musste und Schutz in einem fremden Land sucht. Im weiteren Sinn rechnet man auch die meisten Arten von Migranten hinzu.

Damit eine Person im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt wird, bedarf es strikter Kriterien. Dass jemandem Asyl im Sinne des Grundgesetzes gewährt wird, ist noch an weit engere Kriterien gebunden. Gegenüber dem ursprünglich aufgrund der Erfahrung mit dem nationalsozialistischen Terrorregime im Grundgesetz verankerten Asylrecht ist das heutige Asylrecht durch Artikel 16a GG stark eingeschränkt.

Aufgrund dieser Einschränkungen, die seit dem Schengener Abkommen vereinheitlicht worden sind, versuchen immer mehr Menschen illegal einzureisen. Dabei nehmen sie nicht selten Fluchthilfe in Anspruch, gehen dabei aber, wie die Bootsflüchtlinge beweisen, oft lebensgefährliche Risiken ein.

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