Sein 20-jähriges Bestehen feiert in diesem Jahr das
Naturschutzgebiet „Breitweiher mit Hilsenweiher“ bei
Stödtlen im Ostalbkreis. Das ca. 14 Hektar große
Gebiet liegt etwa zwei Kilometer nordöstlich von Stödtlen.
Es umfasst die beiden Weiher mit großflächigen
Flachwasserbereichen und Verlandungszonen sowie den umgebenden
Wald, in dem sich weitere Feuchtbiotope befinden.

„Feuchtgebiete zählen zu den am meisten bedrohten
Lebensräumen“, so Regierungsvizepräsident
Dr. Christian Schneider. „Zahlreiche Pflanzen und
Tiere sind ans Wasser gebunden und können nur dort überleben
und sich fortpflanzen.“ Am Breitweiher und Hilsenweiher
kommt eine große Bandbreite an Feuchtgebietsvegetation
vor: Wasserhahnenfuß und Pfeilkraut bedecken die
Wasserflächen, es schließt sich ein Verlandungsgürtel
aus Röhricht und Seggenrieden an, weiter landwärts
trifft man auf Vermoorung mit Torfmoosen und schließlich
auf Gebüsche mit verschiedenen Weidenarten, Faulbaum,
Birke und Schwarzerle. Auch drei Tümpel im angrenzenden
Wald und in einer ehemaligen Sandgrube weisen eine moorartige
Vegetation auf.
Zu den floristischen Kostbarkeiten des Naturschutzgebiets
gehören der Rundblättrige Sonnentau, das Schmalblättrige
Wollgras, das Blutauge und die Sumpf-Sternmiere. Typische
Vogelarten wie der Zwergtaucher und der Teichrohrsänger
kommen hier vor. 200 Jahre nach seiner Ausrottung durch
den Menschen hat sich selbst der Biber hier wieder angesiedelt.
Natürlich finden auch Amphibien wie Gras-, Laub- und
Wasserfrosch sowie zahlreiche Libellenarten im und um den
Breit- und Hilsenweiher einen Lebensraum.
„Das alleinige Unterschutzstellen reicht für
eine langfristige Sicherung der Lebensräume und ihrer
Tier- und Pflanzenarten nicht aus. Die Weiher würden
mit der Zeit verschlammen und vollständig verlanden.
Deshalb wurde mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets
vor 20 Jahren die Nutzung der Weiher in Form der historischen
Teichbewirtschaftung festgeschrieben. Das heißt,
dass die Weiher in der Regel alle zwei Jahre im Winterhalbjahr
abgelassen und im Frühjahr wieder befüllt (Fachjargon:
bespannt) werden. Der dann trockenliegende Schlamm kann
sich den Winter über zersetzen. Vor dem Ablassen werden
die Fische entnommen und beim Wiederbefüllen durch
Jungfische ersetzt. Durch diese extensive Art der Nutzung
bleiben Wasserqualität und Wasserhaushalt der Weiher
intakt, was für die Pflanzen- und Tierwelt von großer
Bedeutung ist. Zur Erhaltung der Standfestigkeit wurde
der Damm am Breitweiher mit einem Maschendrahtnetz verstärkt.
Eine weitere Pflegemaßnahme ist das gelegentliche
Entfernen des Gehölzaufwuchses in den Verlandungsbereichen“,
erklärte Schneider.

Für jedes Naturschutzgebiet gelten individuelle Regelungen,
die in einer speziellen Rechtsverordnung festgelegt sind.
Man kann also nicht generell sagen: „In Naturschutzgebieten
ist das Verlassen der Wege verboten,“ vielmehr regelt
die einzelne Verordnung, was gilt. So ist es im Naturschutzgebiet „Breitweiher
mit Hilsenweiher“ verboten, die Weiher samt Flachwasserbereichen
und Verlandungszonen zu betreten. Das ist aber auch gar
nicht nötig, denn vom Damm des Breitweihers, der direkt
an die Straße grenzt, kann man einen Großteil
des Gebiets überblicken. Geht man den Waldweg weiter,
kommt man nach 300 Metern zum Damm des Hilsenweihers. Zum
Schutz der seltenen und gefährdeten Biotope sind im
Naturschutzgebiet außerdem das Zelten, Lagern, Angeln,
Reiten und Eislaufen verboten.
gepflegt werden, um nicht
zu verbuschen. Dies wird traditionell durch die Schafe
eines Schäfers aus der Umgebung gewährleistet,
unterstützt durch gelegentliches Auslichten. Auf vielen
Flächen würden sich ohne die Tiere in kurzer
Zeit Gehölze ausbreiten, und die auf Licht angewiesenen
Tier- und Pflanzenarten würden verschwinden,“ erklärte
Schneider weiter.
Für Bürger, die das wunderschöne Naturschutzgebiet
besuchen wollen, bietet sich der Wanderparkplatz südlich
von Beuren, am Sträßchen nach Elchingen, an.
Von dort sind es nur wenige Schritte in den Eichenhain;
Graswege führen durch die Wacholderheide. Aufgrund
der trittempfindlichen Vegetation werden Besucher gebeten,
die Wege und Pfade nicht zu verlassen, nicht zu lagern
und zu zelten und weder Pflanzen noch Tiere zu entnehmen.
Zum Feuermachen ist beim Parkplatz eine Grillstelle eingerichtet. |