Als vor 20 Jahren das Regierungspräsidium Stuttgart
14 neue Naturschutzgebiete unter Schutz stellte, war darunter
auch
das Vorbecken Buch im oberen Jagsttal, etwa drei Kilometer
flussabwärts von Westhausen. Dort wurde 1981 ein Speicher-
und Rückhaltebecken gebaut. Zusammen mit dem Hauptbecken,
dem für seine Freizeiteinrichtungen bekannten Stausee
Rainau-Buch nahe der Ortschaft Buch errichtete man ein
fünf Hektar großes Vorbecken. Es hat die Aufgabe,
die Fließgeschwindigkeit der Jagst zu verringern,
damit sich die Schlamm- und Geröllfracht vor dem Hauptbecken
absetzt. Durch die Unterschutzstellung und gezielte Entwicklungsmaßnahmen – bespielsweise
die Erweiterung des Feuchtgebiets durch Umwandlung von
Ackerflächen in Wiesen und durch Freilegen von Quellen – ist
daraus ein Lebensraum für eine vielfältige Flora
und Fauna entstanden, insbesondere ein Brut-, Rast- und
Nahrungsraum vieler Vogelarten.

Das elf Hektar große Naturschutzgebiet mit Flachwasserbereichen,
Inseln, flachen und steilen Ufern sowie den umgebenden
Wiesen ist ein Ausgleich für frühere Eingriffe
in den Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten in der Jagstaue.
Zu den am Vorbecken brütenden Vögeln gehören
seltene, teils bedrohte Arten wie Zwergtaucher, Hauben-
und Schwarzhalstaucher sowie der Flussregenpfeifer. Für
durchziehende und rastende Vögel wie Bekassine, Eisvogel,
Fischadler, Rohrweihe und Wasserralle ist das Gewässer
ein bedeutender Trittstein. Eine Besonderheit ist auch
der Biber, der im Jahr 2000 am Vorbecken auftauchte und
seither dort heimisch ist.
Besucher können sich auf bequeme Art ein Bild vom
Schutzgebiet und seiner Vogelwelt machen: Nördlich
von Frankenreute befindet sich an der Straße ein
Wanderparkplatz, von dem das Schutzgebiet in wenigen Minuten
auf einem asphaltierten Feldweg zu erreichen ist. Dort
verläuft auch der Jagsttal-Radweg. Das Vorbecken lässt
sich auf drei Seiten umrunden. Eine ansprechende Panoramatafel
zeigt, was es an Tier- und Pflanzenarten zu sehen gibt.
Ausdrücklich untersagt sind im Naturschutzgebiet Wassersport
jeglicher Art, Eislaufen, Feuermachen, Entnehmen von Pflanzen
und Tieren, das Zelten und Lagern sowie das freie Herumlaufenlassen
von Hunden. |