| Sekundärliteratur |
| Antike | Griechenland |
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(GES,S) HELLAS, von Wilhelm Wägner, 1. Bd., 6. Aufl., Leipzig 1886 (1.Aufl.1859)
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(S. 183) Hoch über niedere Hütten und Wohnungen, mit welchen sich die
athenischen Bürger sechs Jahrhunderte vor unsrer Zeitrechnung noch begnügten,
ragten östlich die Akropolis, die Burg der Stadt, und westlich der Hügel Pnyx
empor, jene nur mit kyklopischen Mauern, einem einfachen Tempel und dem
hölzernen Bilde der Athene versehen, dieser noch ohne Felsenspitze für die
Volksversammlung, welche erst in viel späterer Zeit hier über zahlreiche
Bundesgenossen und Unterthanen Gericht hielt.
Schon in der sagenhaften Heldenzeit war die Stadt Athen mit dem gesamten
Lande Attika durch eine gemeinsame Verfassung verbunden. Alle Einwohner waren
landschaftlich in vier Stämme oder Phylen, die der Krieger, Hirsten, Handwerker
und Ackerbauern, geteilt. Jeder Stamm bestand aus drei Brüderschaften, jede
Brüderschaft aus dreißig Geschlechtern, jedes Geschlecht aus dreißig
Familien. Wenn diese Einteilung ursprünglich eine Art von ägyptischer
kasteneinrichtung war, so hatte sich solches im Laufe der Zeit längst verloren;
denn in Athen konnte ein Zwang, welcher den Sohn an das Geschäft des Vaters
band, nicht Bestand haben. Ferner war die Gesamtbevölkerung in drei Stände
gegliedert, in Eupatriden, Adlige, in deren alleinigem Besitze die
obrigkeitlichen Ämter waren, in Geomoren, Landbauer, und Demiurgen,
Gewerbetreibende; die beiden letzeren Klassen ohne Anteil an den
Staatsgeschäften.
(S. 184) Der Areiopagos. Die Verfassung war
dem Wesen nach dieselbe wie während der Heroenzeit in allen griechischen
Staaten. Ein König stand an der Spitze; ein Kollegium angesehener bejahrter
Männer, Areiopagos genannt, verwaltete die Staatsangelegenheiten und war
zugleich die oberste richterliche Behörde. Der Areiopagos versammelte sich auf
dem Hügel des Ares und hatte auch von diesem Orte den Namen. Die wichtigsten
Angelegenheiten und Anordnungen wurden der Volksversammlung vorgetragen, ohne
daß diese jedoch entscheidenden Einfluß auf die Annahme oder Verwerfung gehabt
hätte. Dagegen scheint es, daß die Eupatriden in manchen Fällen sogar ein
Wahlrecht in betreff der Könige ausübten, namentlich als das Geschlecht des
Theseus von dem aus Pylos eingewanderten achäischen Königsgeschlechte
verdrängt wurde; auch waren sie es, die endlich die Abschaffung der
königlichen Würde veranlaßten. Nach der gewöhntlichen Angabe, die freilich
ganz anekdotenhaft klingt, war die Aufhebung des letzteren eine Folge des Todes
des Königs Kodros.
Tod des Königs Kodros. Als nämlich die
dorischen Eroberer des Peloponnesos ihre siegreichen Waffen auch gegen Athen
wendeten, rückte ihnen Kodros entgegen. Ein Orakelspruch verhieß den Athenern
den Sieg, wenn ihr König im Kampfe falle. [...] Kodros drang in Bauerntracht
ins feindliche Lager und ward nach kräftigem Widerstand erschlagen. So war die
Bedingung jenes Orakels zu gunsten der Athener erfüllt, und die Dorier gaben
deshalb den ferneren Kampf auf und traten den Rückzug an. Seitdem, berichtet
die Sage weiter, schien niemand würdig, Nachfolger des Helden zu sein, und sein
Sohn Medon verwaltete als Vertreter seines Geschlechtsverbandes unter Aufsicht
und Mitwirkung eines Ausschusses der Eupatriden den Staat als Prytane. Dieses
fürstliche Amt blieb zunächst in der Familie des Kodros erblich. Zwölf
Nachfolger desselben waren lebenslängliche Staatsoberhäupter. Von 757 v. Chr.
an ward die Dauer der höchsten Staatswürde auf zehn Jahre beschränkt.
Um das Jahr 683 wurde die Einrichtung getroffen, daß jährlich neun
Archonten gewählt wurden, und daß nicht mehr ausschließlich die Nachkommen
des Kodros, sondern alle Eupatriden wahlfähig sein sollten. So war die
Monarchie in eine Aristokratie, eine Herrschaft der Angesehensten, oder vielmehr
in eine Oligarchie, eine Herrschaft weniger, verwandelt.
Ähnlich wie hier entwickelten sich die staatlichen Verhältnisse in den
meisten andern Landschaften. In den von den Doriern besetzten Gebieten bildeten
die Eroberer den adligen Herrenstand, den Stand der allein berechtigten Bürger;
in Attika, auf der Insel Euböa, welche von der Wanderung unberührt geblieben
war, hatten die Grundherren, die Besitzer der besten Ländereien, die
Regierungsgewalt, die Gerichtsbarkeit und die Verwaltung der Heiligtümer in
Händen. Der adel oder die Vollbürgerschaft, durch Grundbesitz, Rüstung und
Waffenübung hervorragend, wußte die königliche Gewalt zu beseitigen und mit
ihren Rechten und Ehren sich selbst zu schmücken. Die zerstreuten Bauern, in
Abhängigkeit von den Gutsbesitzern und ihnen verschuldet, sanken in den
traurigen Zustand der Leibeigenschaft herab. Ein gleiches Joch suchten die
vornehmen Geschlechter auch der städtischen Bevölkerung (S. 185) aufzubürden;
allein diese sträubte sich dagegen, und besonders in den Seestädten mit
Erfolg, da sie sich leicht zusammenscharen konnte und durch Gewerbe, Schiffahrt
und Handel Vermögen und bürgerliches Selbstgefühl erlangt hatte. So gab es
innere Unruhen, oft genug blutige Fehden, welche sich ein kühner, vermögender
Mann zu nutze machen konnte. Von einem solchen geleitet, erkämpfte sich das
Volk sein gutes Recht und sah es dann nicht ungern, wenn sein Schirmherr sich
das Diadem um die Schläfe wand. Die Regierung dieser Alleinherrscher oder
Tyrannen war fast überall für das Volk von heilsamen Folgen; denn sie
förderten das Wohl der Gesamtbürgerschaft, auf welche sie ihre Macht
stützten, und riefen im Staate einen blühenden Wohlstand hervor. Sie bauten
Flotten, welche den Handel beschirmend die Meere beherrschten. Auf ihren Wink
erhoben sich von Künstlerhänden errichtet Tempel und Paläste. An ihren Höfen
fanden die Weisen der Nation ein glänzendes Asyl, dort klangen die Harfen der
Sänger zum Preise des Schönen und Guten. In dieser Weise herrschten
Kleisthenes zu Sikyon, Theagenes zu Megara, Kypfelos und dessen Sohn, der
berühmte Weise Periandros, in der reichen Handelsstadt Korinthos.
Kypselos. In letzterer Stadt war die
patriarchalische Königswürde abgeschaffte worden, und der übermütige,
schwelgerische Adel herrschte mit rücksichtsloser Gewalt über das
unterdrückte Volk. Da hatte nun Amphion, ein Abkömmling der alten Könige,
eine lahme Tochter, welche kein Mann seines Stammes heimführen wollte. Dazu war
jedoch ein reicher Bürger geringeren Geschlechtes bereit, und er fand sich im
Besitze der edlen Gattin sehr glücklich; denn sie gebar ihm einen lieblichen
Knaben, dem das Orakel eine glänzende Zukunft weissagte. Die Adelspartei
fürchtete, so berichtet die Sage, von ihm Gefahr für ihre Herrschaft und
sandte zehn Männer ab, das Kind zu töten. Die Mutter zeigte es ihnen ohne
Argwohn. Wie aber die Mörder dem Knaben in das lächelnde Anlitz blickten,
vermochte keiner, wie es ihr Vorsatz war, denselben an den Boden zu schmettern.
Als sie indes nach kurzer Beratung vor dem Thore umkehrten, um die That
auszuführen, hatte ihn die besorgte Mutter in einer geheimen Lade verborgen.
Der Vater nannte ihn daher Kypselos, d.h. Kastenmann, und ließ ihn auswärts
erziehen. Er kam als starker, blühender Jüngling in seine Vaterstadt zurück,
bewies sich daselbst leutselig und gütig gegen die geringen Leute, bezahlte
ihre Schulden und Bußen und vertrieb, an ihrer Spitze treten, die Gegenpartei,
worauf ihn die Menge als König begrüßte. Er herrschte 30 Jahre lang mit
Gerechtigkeit und als Wohltäter seines Volkes.
Periandros. Noch glänzender war die
Regierung seines Sohnes Periandors, eines reichgebildeten Staatsmannes voll
Energie und weitblickenden Geistes, der den Handel und die Seemacht Korinths
hoher Blüte entgegenführte. Die reiche Insel Korkyra im westlichen ionischen
Meer, eine Kolonie von Korinth, wie bereits früher erwähnt, hatte sich von der
Mutterstadt losgerissen. Der König ließ eine mächtige Flotte bauen, und zwar
nicht, wie früher üblich, Fünfzigruderer, d.h. offene Fahrzeuge mit einer
Ruderreihe auf beiden Seiten, sondern nach einer korinthischen Erfindung
Trieren, Langschiffe mit drei Ruderbänken übereinander. Damit bezwang er nicht
nur die abtrünnige Pflanzstadt, sondern er legte auch ost- und westwärts neue
Niederlassungen an und breitete (S. 186) seine Herrschaft bis an entlegene
Gestade aus. Als Freund und Gönner der Künste ließ er außer vielen andern
Werken der bildenden Kunst zum Andenken an die Rettung seines Vaters den weithin
berühmten Kasten des Kypfelos verfertigen, ein kolossale Lade von Zedernholz,
worauf in fünf Reihen übereinander Götter und Heroen und besonders die Helden
des trojanischen Krieges erhaben teils in Holz, teils in eingelegtem Gold und
Elfenbein gearbeitet waren. Noch wichtiger als dieses und manches andre
Kunstwerk, welches Periandros’ Kunstliebe hervorrief, ist die Stiftung eines
großen Opfers, welches seitdem im heiligen Fichtenhain auf dem Isthmos alle
zwei, richtiger alle drittehalb Jahre dargebracht wurde. Es schlossen sich daran
eine großartige Messe und die neugegründeten isthmischen Spiele. – Gegen
Ende seines Lebens soll der König, durch selbstverschuldetes Unheil verbittert,
immer despotischer und grausamer geworden sein; seine Nachkommen waren unfähig,
die Herrschaft zu behaupten, und die Adelspartei trat wieder in ihre alten
Rechte, bewies sich aber nunmehr bürgerfreundlich.
Drakon. Eine solche Rückkehr in die angemaßte
Herrschaft war den alten Grundherren in Attika nicht beschieden. Auch sie
walteten und richteten nach alten herkömmlichen Rechten, die, nur ihnen
bekannt, oft genug von ihnen zu ihrem eignen Vorteil ausgelegt wurden. Deswegen
ward das allgemeine Verlangen nach Feststellung und Veröffentlichung bestimmter
Gesetze immer dringender, und Drakon, der Archon Eponymos war, unterzog sich
dieser Aufgabe. Seine Verordnungen waren mit Blut geschrieben, sagt man, um die
Strenge derselben zu bezeichnen, da für alle Vergehen die Todesstrafe
festgesetzt war. Sie erstreckten sich aber hauptsächlich auf Verbrechen gegen
den Staat oder das Leben der Bürger und stammten aus einer Zeit, in welcher
kräftige Mittel zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich
waren. Sie paßten später nicht mehr für die bürgerlichen Verhältnisse,
schienen barbarisch, wie uns jetzt die grausamen Strafandrohungen
mittelalterlicher Gesetze unmenschlich scheinen. Übrigens wurden sie im Laufe
der Zeit wohl gemildert, aber nicht völlig abgeschafft, da sie auf alten
heiligen Rechten beruhten. Die Verfassung des Staates ließ Drakon unerörtert.
Endlich wagte Kylon, der Schwiegersohn des Theagenes von Megara, ein durch
Entschlossenheit, Reichtum und Verbindungen hervorragender Mann, mit seinem
zahlreichen Anhang und megarischen Söldnern die Akropolis zu besetzen. Der
Archon Megakles, das Oberhaupt der mächtigen Familie der Alkmäoniden,
belagerte ihn sofort mit zahlreicher Mannschaft, und obgleich Kylon selbst
heimlich entwich, wurden doch seine Anhänger, die an den Altar der Eumeniden
geflohen waren, im Heiligtume selbst getötet. Dieses Ereignis veranlaßte
langwierige Unruhen. Ein Flucht, glaubte man, ruhe seitdem auf den Alkmäoniden
und durch sie auf dem Volke. Die Götter selbst schienen diesen Glauben zu
bestätigen, denn Seuchen brachen aus, und ein unglücklicher Krieg mit Megarar
vergrößerte den Notstand. Theagenes, der Alleinherrscher des kleinen
Nachbarstaates, eroberte sogar die wichtige Insel Salamis und verheerte von
diesem Eiland aus die attische Küste, wodurch das Elend der geringen Leute den
höchsten Grad erreichte.

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(S. 187) Gesetzgebung Solons. Fünfzehn
Jahre nach dem an den Kyloniden begagenen Frevel schritt man zur Sühnung der
Blutschuld auf Veranlassung des zu allen Zeiten mit Ruhm genannten Solon. Dieser
hatte schon damals wegen seiner Weisheit und Rechtschaffenheit großen Einfluß
und bewog die Alkmäoniden, sich dem Ausspruch eines Gerichtshofs von
dreihundert Eupatriden zu unterwerfen, der sie mit der Strafe der Verbannung
belegte. Als sich trotzdem der Zorn der Götter fortwährend über Stadt und
Land durch Mißwachs und Pest offenbarte, berief er zur Entsühnung den schon
genannten Epimenides aus Kreta, den Genossen einer jener Brüderschaften, die
sich angeblich im Besitze geheimnisvoller Lehren und Verbindungen mit den ewigen
Göttern selbst bestanden.
Derselbe entsühnte durch mancherlei Opfer, Gebete und religiöse Weihungen
das Volk und schied endlich, ohne von den dankbaren Bürgern eine andre
Belohnung anzunehmen als einen Zweig von dem heiligen Ölbaum auf der Akropolis,
der einst auf den Wink der Athene dem Boden entkeimt war. – Während der
ganzen Zeit seiner Anwesenheit hatte er mit Solon stets in freundschaftlichem
Umgange gelebt, wodurch dessen Ansehen so sehr zunahm, daß man anfing, denselbn
bei jeder Gelegenheit als den besten Ratgeber und als Helfer in der Not zu
betrachten.
Solon war von edler Geburt, von dem Geschlechte des Neleus und dem Stamme des
Kodros. Sein Vater hatten einen großen Teil seines Vermögens (S. 188)
verschwendet; daher beschäftigte er sich eine Zeitlang mit dem Handel und
besuchte die merkwürdigsten Gegenden Griechenlands und Asiens, wodurch er seine
Kenntnisse vielfach erweiterte. Die gewonnenen Erfahrungen und Ansichten von
Leben und Staat schrieb er in poetischer Form nieder, nicht in Prosa, die damals
noch wenig üblich war. Nach seiner Rückkehr in die Vaterstadt machte er bald
von seiner dichterischen Befähigung Gebrauch. Die Männer von hochadligem
Geblüt, welche damals am Steuer des Staates saßen, bekümmerten sich wenig um
den Notstand des Volkes. Durch mehrere Niederlagen gedemütigt, hatten sie ein
Gesetz erlassen, wodurch jeder, der einen Versuch zur Wiedereroberung der Insel
Salamis vorschlug, mit der Todesstrafe bedroht wurde. Solon wußte die
Verordnung zu umgehen. Er stellte sich, als habe er den Verstand verloren, trieb
allerlei närrische Dingen und erschien einst, einen Reisehut auf dem Kopfe, als
sei er eben aus der Ferne gekommen, vor der Menge, die sich um ihn sammelte. Da
sprach er, wie begeistert, er komme als Herold von Salamis, wo man mit Hohn der
Athener gedenke, weil sie das gepriesene Eiland den Feinden nicht zu entreißen
wagten. Er schloß mit den Worten:
"Auf zum Kampf, Athenäer, für Salamis' herrliche Fluren, Auszutilgen
die Schmach! Tapfere schmücket der Kranz!"
Diese Mahnung wirkte so mächtig auf die Menge, daß sich die Bürger,
das grausame Gesetz nicht achtend, um ihn scharten und den Angriff auf das
Eiland verlangten. Die regierenden Herren konnten dem allgemeinen Andrange nicht
widerstehen. Sie genehmigten die Forderung und überließen dem unbequemen
Urheber des Anschlags einen Heerhaufen von 500 Schwerbewaffneten. Mit dieser
geringen Macht überraschte Solon erst eine Triere der Megarer und eroberte
darauf Stadt und Insel.
Verderblicher als der auswärtige Krieg war die innere Zwietracht unter den
Bürgern des kleinen Staates. Die Pediäer, Bewohner der Ebene, die reichen,
adligen Grundherren in Athen, Eleusis und der Umgegend, waren in fortwährendem
Streite mit den Diakriern, den freien Kleinbauern des Berglandes, denen sich die
großen Menge von Besitzlosen anschloß. Die hart bedrückte Bauernschaft,
welche die Ländereien der großen Gutsbesitzer bestellte, hatte ein traurigeres
Los als die Sklaven; sie waren den Reichen verschuldet, hatten nicht nur ihre
Güter, sondern oft auch sich selbst und Weib und Kind verpfändet. Sie wurden
in Sklaverei verkauft, wenn sie nicht bezahlen konnten. Die ganze Bevölkerung
der wenig Begüterten war in Gefahr, zu Sklaven oder doch zu leibeignen
Hintersassen der Adelsgeschlechter abzusinken. Unter solchen Verhältnisse wuchs
die Erbitterung, und fast täglich kam es zu Gewaltthätigkeiten. Um den
Bürgerkrieg zu vermeiden, legte man die Entscheidung in die Hände Solons und
übertrug ihm als erstem Archon des Jahres 594 v. Chr. die Abfassung allgemein
verbindlicher Gesetze. Eine dritte, mittlere Partei, die weniger unter der
Härte der bestehenden Verhältnisse litt, waren die Paraler, die Bewohner der
Westküste, und der gewerbthätige, Handel und Schiffahrt treibende Mittelstand
der Stadt; auf ihre Hilfe konnte Solon rechnen.
Fürsorge für die Ärmerern. Zunächst galt
es, den reichen Grundbesitzern ihre Rechte zu wahren und zugleich die schwierige
Lage der Armen zu mildern. (S. 189) Des Gesetzgebers erste Maßregel war die
berühmte Seisachtheia, das heißt Verringerung des Schuldendruckes. Durch diese
Verordnung wurden alle Kontrakte, wodurch die die Schuldner sich selbst und
ihre Familien verpfändet hatten, für ungültig erklärt und diejenigen, welche
wegen Schulden außer Landes verlaift waren, auf Staatskosten losgekauft und in
ihre früheren Rechte wieder eingesetzt. Sodann wurden, um die Abtragung der
Schulden zu erleichtern, die Münzen verändert, so daß 100 neue Drachmen (1
Drachme = 78 Reichspfennige) an Wert 73 alte Drachmen betrugen, wodurch freilich
die Gläubiger bei der Rückzahlung 27 Prozent verloren. Zugleich erklärte die
Verordnung für getilgt, was an übermäßigen Zinsen und Zinseszinen
aufgelaufen war.
Wie der weise Gesetzgeber bei diesen Maßregeln von uneingennütziger, reiner
Vaterlandsliebe geleitet wurde, spricht er in einer Dichtung aus, von der ein
Abschnitt auf uns gekommen ist. Nachstehende Übersetzung haben wir nach Inhalt
und Form dem merkwürdigen Original möglichst angepaßt.
"Gib Zeugnis mir, o dunkle Mutter Erde, du, Vor allen Himmelsmächten groß
und lieberfüllt, Von der die Mäler schnöder Knechtschaft ich entnahm, Die
allerwärts errichteten, daß frei du sei'st, Die vormals dienstbar; Zeugnis
gib, daß ich Athens Geliebter Kinder viele wieder heimgeführt, Die Schweres
litten, durch der Wuch'rer Geiz verkauft Nach Recht und widerrechtlich, daß ich
sie, die schon Der Heimatsprach' in ferner Knechtschaft abgewandt, Und andre,
hier in Banden, vor dem Geißelschlag Erzitternd, frei dir wiedergab, o
Vaterland."
Was die Staatsverfassung betrifft, so
ließ Solon möglichst die gewohnten Formen bestehen, wenn er gleich das Wesen
derselben abänderte. Er behielt die vier Stämme oder Phylen, in welche die
Bürgerschaft eingeteilt war, bei, ordnete sie aber nach dem damaligen
Vermögensstande. Zur ersten Klasse wurden solche Bürger gezählt, die 500
Medimnen und mehr an Frucht ernteten oder deren Wert einnahmen; zur zweiten, die
ein jährliches Einkommen von mehr als 300 Medimen, zur dritten, die ein solches
von über 150 Medimnen aufwiesen. Die vierte Klasse begriff die geringer
Begüterten und die Besitzlosen. Nach dieser Einteilung wurde die Besteuerung
und die Leistung der Kriegsdienste geregelt. Die Bürger der ersten Phyle
zahlten die meisten Steuern und mußten die Schiffe während eines Krieges
bemannen und unterhalten; die Hippeis oder Reiter, welche die zweite, und die
Zeugiten oder Schwerbewaffneten, welche die dritte Phyle bildeten, dienten ihrer
Benennung entsprechend im Kriege, und jene mußten ihr Pferd, diese ihre volle
Waffenrüstung als Hopliten stets bereit halten. Die vierte Klasse, die der
Theten, zahlte keine direkten Abgaben und wurde nur im Falle eines feindlichen
Einfalls als leicht bewaffnetes Fußvolk verwendet. Um sich von dieser
Einteilung und dem damaligen Vermögensstande überhaupt einen Begriff machen zu
können, ist zu bemerken, daß ein Medimnos (Scheffel) Getreide an Wert einer
Drachme (= 78 Pf. Reichsgeld) gleich geschätzt wurde, und daß man annahm, ein
solches Maß Frucht reiche für einen Mann auf 46 bis 48 Tage hin, während
derselbe überhaupt mit drei Obolen (= 42 Reichspfennige) täglich und eine (S.
190) ganze Familie mit 5 Minen jährlich (= 500 Drachmen, etwa 130 Thaler oder
390 Reichsmark) sehr anständig leben könne. Man sieht, das Geld hatte einen
viel (sechs bis achtfach) höheren Wert als gegenwärtig.
Die Archonten. Wie die Bürger nach ihrem
Vermögen zum Staatshaushalte mehr oder weniger beitrugen, so genossen sie auch
entsprechende Vorteile. Die höchsten Ehrenstellen, namentlich die Würde der
Archonten, standen nur den Bürgern der ersten Klasse offen. Der erste Archon,
der noch immer einen Teil des königlichen Ansehens in sich vereinigte, galt als
Vorsteher des Staates. Alle Verordnungen wurden in seinem Namen erlassen, alle
Familienstreitigkeiten und Erbschaftssachen gehörten vor sein Gericht. Der
zweite Archon, genannt Basileus, d.i. König, stand dem Religionswesen und der
Strafrechtspflege vor; der dritte, Polemarchos, d.h. Kriegsherr, war über das
Kriegswesen gesetzt; die andern sechs hatten verschiedene hohe Gerichtshöfe zu
leiten. Geringere Ämter waren für die zweite und dritte Steuerklasse
zugänglich. Die vierte hatte keinen Anspruch dieser Art, aber doch einen
großen Vorzug vor den zahlreichen Metöken, der Einwanderern und Fremdlingen,
welche nicht in Brüderschaften und Geschlechter eingeschrieben waren, denn
diese durften mit den andern Stämmen zusammen nicht wählen. Die Archonten
hatten sich fortan nicht mehr vor dem Areiopagos, sondern vor der
Volksversammlung am Schlusse ihrer Verwaltung über alle ihre amtlichen
Handlungen zu verantworten.
Der Rat der Vierhundert und die Volksversammlung.
Damit aber die Verantwortung wegen des großen Einflusses der Beamten nicht
bloß eine scheinbare sei, bildete der Gesetzgeber eine ganz neue Behörde, die
Bule, den Rat der Vierhundert, der die Gegenstände, über welche das Volk
entscheiden sollte, zuvor beriet, die Volksversammlung oder Ekklesia
überwachte, die Besprechung leitete und endlich ihre Beschlüsse zur
Ausführung brachte. Die Bule trat an die Stelle der Geschlechtshäupter, welche
früher den König umgaben, und der Vorsteher der Adelsgenossenschaften, welche
dem Archonten beigeordnet waren; es lag ihr aber auch die Verwaltung der
Einnahmen und Ausgaben des Staates ob, und ebenso die Gerichtsbarkeit in
polizeilichen Angelegenheiten. Da die große Zahl nicht immer versammelt sein
konnte, so wurde ein Ausschuß von hundert Mitgliedern abwechselnd nach den
Stämmen, und zwar immer für drei Monate, bestellt, um die laufenden Geschäfte
zu erledigen. Die Mitglieder dieses Ausschusses, die man Prytanen nannte,
speisten während ihrer Amtsdauer auf Staatskosten. Der gesamte Rat wurde von
den vier Stämmen erwählt, und zwar so, daß jeder der drei ersten aus seiner
Mitte hundert Mitglieder, der vierte aber hundert aus jenen erwählte.
Der große Rat der Vierhundert diente der Volksgemeinde zur Stütze in
Verwaltungssachen. Eine andre Behörde sollte dem Volke in gerichtlichen
Angelegenheiten, wo es sich um Leib und Leben, um Freiheit und Vermögen
handelte, Sicherheit gewähren; es war der Gerichtshof der Heliäa, bei welchem
diejenigen Bürger Berufung einlegen konnten, die sich von irgend einem Gericht
zu Unrecht verurteilt glaubten. Zu diesem Ende wurden aus jedem der vier Stämme
1000 Männer durch das Los bestellt, welche einen feierlichen Richtereid
ablegten. (S. 191) Diese 4000 Geschworenen bildeten nicht nur einen
Berufungshof, sondern sie hatten auch die Beamten vor Antritt ihres Amtes zu
prüfen und unwürdige oder bürgerfeindliche zurückzuweisen. Ebenso waren sie
beauftragt, bei Änderung der Gesetze zu untersuchen, ob die vorgeschlagenen
Neuerungen zulässig seien.
Der Areiopagos. Noch eine
Behörde, die ehrwürdigste von alter Zeit her bestehende, war der Areiopagos,
der auf dem Hügel des Ares oberhalb des Altars der Erinyen tagte und das
Blutgericht über vorsätzlichen Mord verwaltete. Diesem für heilig geachteten
Gerichte übertrug Solon die oberste Aufsicht über Religiosität, Sittlichkeit,
Erziehung, Leben und Beschäftigung aller Bürger.
[Abb.]
Vor ihm erhob der Kläger auf einem Steine stehend seine Anklage, der
Beschuldigte führte in gleicher Weise seine Verteidigung, und der Gerichtshof
entschied nach den Gesetzen, die auf einer hohen Säule eingegraben waren. Der
Areiopagos hatte das Recht, jeden Athener zur Verantwortung zu ziehen und im
Falle der Schuld schwere Bußen über ihn zu verhängen; er war niemand
verantwortlich als der Gottheit und seinem Gewissen. Deswegen mußte er aus
ehrenhaften, unbestechlichen Männern bestehen, aus solchen, deren Familien von
alten Zeiten her im höchsten Ansehen standen, und das konnten nur die
Adelsgeschlechter sein, dereN Vorfahren als Heroen verehrt wurden. Sie waren
zugleich die angesehensten Grundbesitzer und gehörten daher in die Klasse der
Höchstbesteuerten. Aber die Ratsmitglieder wurden weder von den Stämmen noch
in versammelter Gemeinde gewählt, sondern in den Areiopagos traten (S. 192) die
jährlich abgehenden Archonten, welche ihr hohes Amt tadellos geführt hatten
und bei ihrer Wahl, wie bei der Verantwortung nach ihrem Amtsjahr als
unbescholten und bürgerfreundlich erkannt worden waren. - Durch Einführung der
beiden Behörden des Areiopagos und des Rates der Vierhundert glaubte Solon dem
Staatsgebäude Festigkeit gegeben zu haben. Er sagte davon:
"Zwei Anker hab' ich eingesenkt, zu festigen Im sturmbewegten
Wellenspiel des Staates Schiff."
Es war jedoch vorauszusehen, daß innere politische Unruhen gleichwohl nicht
ausbleiben würden. Daher gab Solon die weitere Verordnung, bei entstehenden
Parteiungen solle kein Bürger unentschieden bleiben, sondern auf die eine oder
die andre Seite treten. Er hoffte dadurch der gerechten Sache jederzeit den Sieg
zu verschaffen, weil sich die Mehrzahl für dieselbe entscheiden werde. Er
übersah aber den Einfluß, welchen Vorteil und Furcht, Bestechung und Gewalt
auf die Gemüter der Menge ausüben, und erreichte keineswegs, was er
beabsichtigte. Deswegen ward später unter Kleisthenes das Scherbengericht
(Ostrakismos) angeordnet. Es wurde nämlich, wenn von seiten eines Bürgers dem
Staate Gefahr zu drohen schien, auf Antrag des Rates vom Volke abgestimmt, ob
ein solches Gericht gehalten werden solle. Ward diese Frage bejaht, so
versammelte sich das Volk nach Stämmen, und jeder schrieb den Namen des
Bürgers, den er des Strebens nach ungesetzlicher Macht für verdächtig hielt,
auf eine Muschel oder Scherbe und warf diese in ein Becken. 6000 Stimmen
verurteilten den verdächtigen Mann zu einer zehn-, nachmals fünfjährigen
Verbannung, ohne ihn seiner Ehre und seiner Güter zu berauben. Durch dieses
Gericht hoffte man Parteiung und Blutvergießen zu verhüten, wenn auch mancher
unschuldig darunter leiden müsse.
Von den übrigen Gesetzen Solons sind besonders zwei hervorzuheben. Nach dem
einen war es untersagt, in Heiratsverträgen für die Braut eine Mitgift zur
Bedingung zu machen, damit das Weib nicht als Ware betrachtet werde; nach dem
andern war jede üble Nachrede, besonders aber die, welche Verstorbene betraf,
bei hoher Strafe verboten. Der Tod, meinte der weise Gesetzgeber, heilige den
Abgeschiedenen und schließe gehässige Gesinnung aus.
Nach den hier mitgeteilten Grundzügen der neuen Verfassung hatte Solon wohl
eine Demokratie angebahnt, das heißt eine Herrschaft des gesamten Volkes, wo
jeder Bürger gleichberechtigt zur Verwaltung des Staats ist; er hatte sie aber
noch keineswegs mit allen ihren Vorzügen und Mängeln aufgerichtet. Nach seinen
Anordnungen wurde der Staat immer noch aristokratisch, das heißt von den
angesehensten Bürgern verwaltet. Die vierte Klasse, welche die Besitzlosen und
zunächst auch minder Befähigten in sich faßte, war von der Archontenwürde,
von dem Eintritt in den Rat, sowie von jeder Beamtenstelle ausgeschlossen und
hatte nur das Stimmrecht in der Volksversammlung. In einer seiner Dichtungen,
wovon wir noch Bruchstücke haben, spricht sich Solon darüber in folgender Art
aus:
"Macht erteilt' ich dem Volk so viel, als ihm frommt zu
besitzen, Nicht vom richtigen Maß nahm ich, noch setzt' ich hinzu. Auch für
die, so Gewalt und jegliche Fülle genießen, Sorgt' ich, daß nicht sofort
Unrecht sie schnöde verdräng'. Also mit starkem Schild stand ich, beschirmend
sie beide, Daß herzkränkender Schmach keiner besiegt unterlieg'."
Übrigens erstreckte sich die Gesetzgebung auf alle Verhältnisse des
öffentlichen und Privatlebens. Die Staatsgewalten waren so geordnet, daß sie
sich gegenseitig im Gleichgewicht hielten; eine Fortbildung der Verfassung war
angebahnt; sie war also nicht unveränderlich und starr, wie in Sparta.
Die Einschreibung neugeborner Kinder in die Bürgerlisten war vorgesehen; die
Ehe, auch die Rechte der Frauen, soweit solche ihre niedrige Stellung zuließ,
war berücksichtigt. Es gab Verordnungen gegen den Müßiggang, während andre
jedes bürgerliche Geschöft, Kunst wie Handwerk, schützten und zu Ehren
brachten, was die Bürger anspornte, in jedem Berufe Tüchtiges zu leisten.
Erziehung. Besondere Sorgfalt war in Solons
Gesetzen der Bildung der Jugend zugewendet. Der Unterschied zwischen vornehm und
gering fiel fort; jeder Knabe sollte vom siebenten Jahre an die musischen wie
die Ringschulen (Palästren) besuchen. In ersteren lernten die Kinder Musik,
d.h. die Künste der Musen, vor allem edle Dichtungen, die dem Gedächtnis
eingeprägt und dann zum Klange der Saiten gesungen wurden. In letzteren wurde
bei den gymnastischen Übungen nicht nur Stärke und Gewandtheit des Körpers,
sondern auch besonders eine edle Haltung ins Auge gefaßt; denn harmonische
Entfaltung und Ausbildung aller körperlichen und geistigen Kräfte war der
Endzweck aller griechischen Erziehung. Ferner gab es Schulen der Grammatisten,
in welchen die Jugend lesen und schreiben lernte. Mit dem achtzehnten
Lebensjahre besuchten die Jünglinge die Gymnasien, in welchen musische sowie
gymnastische Übungen fortgesetzt und der Waffendienst vorbereitet wurde.
Nachdem Solon das große Werk vollendet hatte, bewog er den Rat und Volk zu
einem feierlichen Eide, daß mindestens in den nächsten zehn Jahren die Gesetze
im öffentlichen und Privatleben Geltung behalten sollten. Dennoch wurde er mit
Fragen über Auslegung und mit Bitten um Abänderung so vielfach bedrängt, daß
er es vorzog, sich für einige Zeit von Athen zu entfernen. Er gegab sich zuerst
nach Ägypten, in das Land der Wunder, wo er von den Priestern Aufschlüsse
über das große, im Weltmeer versunkene Inselland Atlantis und über die alten
Geschichte von Griechenland erhalten haben soll. Nicht minder gute Aufnahme fand
er in Kypros und in Lydien bei dessen König, ein Besuch, der allerdings
historisch wenig beglaubigt ist, da der Weise schon 559 starb, der König aber
erst 560 den Thron bestieg.
Solon bei Krösos. Der letztere, Krösos mit
Namen, hatte sich viele Völker, namentlich auch die griechischen Städte in
Kleinasien, unterworfen. Von Waffenruhm und Schätzen umgeben, herrschte er in
seiner glänzenden Hauptstadt Sardeis und hielt sich für den Liebling des
Glücks. Er ließ Solon an seinen Festen teilnehmen und zeigte ihm die Schätze
und seltenen Kunstwerke in seinem Palaste. Da der einfache Weise über alle
diese Herrlichkeit keine Verwunderung bezeigte, so fragte ihn der König, wen
der unter allen Sterblichen, die er kenne, für den glücklichsten halte. Solon
erklärte dafür einen gewissen Tellos von Athen, der sich einges genügenden
Wohlstandes und (S. 194) wohlgeratener Kinder und Enkel erfreut habe und endlich
in einer siegreichen Schlacht für seine Vaterstadt mit großer Ehre gefallen
sei. Der König fragte Solon erstaunt, wem er denn nach diesem den Preis des
höchsten irdischen Glückes zuerkenne. Der Weise versetzte: Zwei blühenden
Jünglingen in Argos, Kleobis und Biton. Denen sandten die Götter das höchste
Glück, welches den Sterblichen zu teil werden kann, ein durch Tugend
geschmücktes Leben und einen schmerzlosen Tod. Sie waren Söhne einer
Priesterin der großen Göttin Hera und hatten schon in mehreren Kampfspielen
den Preis gewonnen. Als nun einstmals die heiligen Rinder, welche ihre Mutter in
den Tempel zum Opfer ziehen sollten, zu lange ausblieben, spannten sie sich
selbst vor den Wagen und zogen ihn unter dem Beifall ihrer Mitbürger in den
Tempel. Alles Volk pries die Mutter glückselig, die solche Söhne habe; sie
aber betete zu der großen Göttin, daß sie den Jünglingen ihren besten Segen
geben möge. Nach vollbrachtem Opfer schlummerten Kleobis und Biton, mit
Kränzen wie Sieger geschmückt, ein, und der Genis mit der erlöschenden Fackel
nahm sie sanft und führte sie den Heroen zu, daß sie forthin mit den
Unsterblichen sich freuen möchten.
"Und achtest du denn meinen Ruhm und meine Reichtümer für kein
Glück?" forschte der König, voll Unwillen über diese Antwort. "O
Krösos", erwiderte Solon, "das menschliche Leben ist lang, und das
Glück, welches es heute mit Kronen ziert, kann am kommenden Tage entweichen.
Darum ist kein Mensch glücklich zu preisen, als bis er am Ende seines Lebens
angelangt ist, wo das dunkle Verhängnis keine Gewalt mehr über ihn hat."
Am glänzenden Hofe zu Sardeis befand sich auch der berühmte Fabeldichter
Äsopos. Er war von Geburt ein Sklave und nach gewöhnlicher Annahme körperlich
mißgestaltet und verwachsen. Auf einer Reise mit seinem Dienstherrn hatte er
sich trotz seines körperlichen Gebrachens den schwersten Teil des Gepäckes
aufgeladen, nämlich den Brotkorb. Anfangs war er deshalb verlacht worden; aber
nach wenigen Tagen war der Brotvorrat aufgezehrt, und er ging mit dem leeren
Korbe fröhlich unter den übrigen bepackten Sklaven einher, die jetzt seine
kluge Voraussicht bewunderten. Als Äsopos später seine Freiheit erhalten
hatte, fand er bei Krösos freundliche Aufnahme und ehrende Auszeichnung. Er war
auh bei der Unterredung des Königs mit dem Weisen von Athen zugegen. Als er nun
sah, wie Krösos sich finster von seinem Gaste abwandte, riet er diesem, sich
gefälliger Rede zu befleißigen, wenn er sich die königliche Gunst erwerben
wolle. Der Weise aber verschmähte es, solchen Rat zu befolgen, und verließ,
den Staub von den Füßen schüttelnd, den Palast und die Stadt.
Damals zwar verachtete der König den Weisen um seines Ausspruchs willen, der
ihm thöricht schien; als aber in späterer Zeit seine Hauptstadt Sardeis von
den Persern erstürmt und er selbst nebst vierzehn edlen lydischen Jünglingen
auf einem Holzstoß festgekettet ward, um den Feuertod zu erleiden, rief er in
schmerzlicher Erinnerung aus: "O Solon! Solon!" Kyros, der siegreiche
Perserkönig, erkundigte sich nach der Bedeutung dieser Worte. Nachdem er alles
erfahren hatte, ließ er, eingedenk der Hinfälligkeit des menschlichen Glücks,
den unglücklichen Krösos befreien und behielt ihn wie einen Freund und
Ratgeber bei sich. - Nach diesen Reisen kehrte Solon hochbejahrt in (S. 195)
seine Vaterstadt zurück. Hier war durch den Anblick neuerdings entbrannter
Bürgerzwiste seine Ruhe und Heiterkeit gestört, die er sonst unter allen
Verhältnissen bewahrt hatte. Die Pediäer oder reichen Grundbesitzer unter
Lykurgos, die Paraler oder Küstenbewohner, von dem Alkmänoiden Megakles
geleitet, und die Bergbewohner oder Diakrier samt der großen Masse der
Besitzlosen, dem klugen Peisistratos folgend, haderten und stritten
widereinander.
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| | Wägner, W., Athen, in: ders.,
Hellas, Bd. 1, 6. Auflage. Leipzig und Berlin 1886, S. 183-200 (1. Auflage 1859)
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GM (digitale Edition) für psm-data 
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