Sekundärliteratur
Antike | Griechenland

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(GES,S) HELLAS, von Wilhelm Wägner, 1. Bd., 6. Aufl., Leipzig 1886 (1.Aufl.1859)
Athen

von Wilhelm Wägner


Übersicht

Der Areiopagos

Tod des Königs Kodros

Kypselos

Periandros

Drakon

Gesetzgebung Solons

Fürsorge für die Ärmerern

Staatsverfassung

Die Archonten

Der Rat der Vierhundert und die Volksversammlung

Der Areiopagos

Erziehung

Solon bei Krösos

Peisistratos

Hippias und Hipparchos

Kleisthenes

 

Original


(S. 183) Hoch über niedere Hütten und Wohnungen, mit welchen sich die athenischen Bürger sechs Jahrhunderte vor unsrer Zeitrechnung noch begnügten, ragten östlich die Akropolis, die Burg der Stadt, und westlich der Hügel Pnyx empor, jene nur mit kyklopischen Mauern, einem einfachen Tempel und dem hölzernen Bilde der Athene versehen, dieser noch ohne Felsenspitze für die Volksversammlung, welche erst in viel späterer Zeit hier über zahlreiche Bundesgenossen und Unterthanen Gericht hielt.

Schon in der sagenhaften Heldenzeit war die Stadt Athen mit dem gesamten Lande Attika durch eine gemeinsame Verfassung verbunden. Alle Einwohner waren landschaftlich in vier Stämme oder Phylen, die der Krieger, Hirsten, Handwerker und Ackerbauern, geteilt. Jeder Stamm bestand aus drei Brüderschaften, jede Brüderschaft aus dreißig Geschlechtern, jedes Geschlecht aus dreißig Familien. Wenn diese Einteilung ursprünglich eine Art von ägyptischer kasteneinrichtung war, so hatte sich solches im Laufe der Zeit längst verloren; denn in Athen konnte ein Zwang, welcher den Sohn an das Geschäft des Vaters band, nicht Bestand haben. Ferner war die Gesamtbevölkerung in drei Stände gegliedert, in Eupatriden, Adlige, in deren alleinigem Besitze die obrigkeitlichen Ämter waren, in Geomoren, Landbauer, und Demiurgen, Gewerbetreibende; die beiden letzeren Klassen ohne Anteil an den Staatsgeschäften.

(S. 184) Der Areiopagos. Die Verfassung war dem Wesen nach dieselbe wie während der Heroenzeit in allen griechischen Staaten. Ein König stand an der Spitze; ein Kollegium angesehener bejahrter Männer, Areiopagos genannt, verwaltete die Staatsangelegenheiten und war zugleich die oberste richterliche Behörde. Der Areiopagos versammelte sich auf dem Hügel des Ares und hatte auch von diesem Orte den Namen. Die wichtigsten Angelegenheiten und Anordnungen wurden der Volksversammlung vorgetragen, ohne daß diese jedoch entscheidenden Einfluß auf die Annahme oder Verwerfung gehabt hätte. Dagegen scheint es, daß die Eupatriden in manchen Fällen sogar ein Wahlrecht in betreff der Könige ausübten, namentlich als das Geschlecht des Theseus von dem aus Pylos eingewanderten achäischen Königsgeschlechte verdrängt wurde; auch waren sie es, die endlich die Abschaffung der königlichen Würde veranlaßten. Nach der gewöhntlichen Angabe, die freilich ganz anekdotenhaft klingt, war die Aufhebung des letzteren eine Folge des Todes des Königs Kodros.

Tod des Königs Kodros. Als nämlich die dorischen Eroberer des Peloponnesos ihre siegreichen Waffen auch gegen Athen wendeten, rückte ihnen Kodros entgegen. Ein Orakelspruch verhieß den Athenern den Sieg, wenn ihr König im Kampfe falle. [...] Kodros drang in Bauerntracht ins feindliche Lager und ward nach kräftigem Widerstand erschlagen. So war die Bedingung jenes Orakels zu gunsten der Athener erfüllt, und die Dorier gaben deshalb den ferneren Kampf auf und traten den Rückzug an. Seitdem, berichtet die Sage weiter, schien niemand würdig, Nachfolger des Helden zu sein, und sein Sohn Medon verwaltete als Vertreter seines Geschlechtsverbandes unter Aufsicht und Mitwirkung eines Ausschusses der Eupatriden den Staat als Prytane. Dieses fürstliche Amt blieb zunächst in der Familie des Kodros erblich. Zwölf Nachfolger desselben waren lebenslängliche Staatsoberhäupter. Von 757 v. Chr. an ward die Dauer der höchsten Staatswürde auf zehn Jahre beschränkt.

Um das Jahr 683 wurde die Einrichtung getroffen, daß jährlich neun Archonten gewählt wurden, und daß nicht mehr ausschließlich die Nachkommen des Kodros, sondern alle Eupatriden wahlfähig sein sollten. So war die Monarchie in eine Aristokratie, eine Herrschaft der Angesehensten, oder vielmehr in eine Oligarchie, eine Herrschaft weniger, verwandelt.

Ähnlich wie hier entwickelten sich die staatlichen Verhältnisse in den meisten andern Landschaften. In den von den Doriern besetzten Gebieten bildeten die Eroberer den adligen Herrenstand, den Stand der allein berechtigten Bürger; in Attika, auf der Insel Euböa, welche von der Wanderung unberührt geblieben war, hatten die Grundherren, die Besitzer der besten Ländereien, die Regierungsgewalt, die Gerichtsbarkeit und die Verwaltung der Heiligtümer in Händen. Der adel oder die Vollbürgerschaft, durch Grundbesitz, Rüstung und Waffenübung hervorragend, wußte die königliche Gewalt zu beseitigen und mit ihren Rechten und Ehren sich selbst zu schmücken. Die zerstreuten Bauern, in Abhängigkeit von den Gutsbesitzern und ihnen verschuldet, sanken in den traurigen Zustand der Leibeigenschaft herab. Ein gleiches Joch suchten die vornehmen Geschlechter auch der städtischen Bevölkerung (S. 185) aufzubürden; allein diese sträubte sich dagegen, und besonders in den Seestädten mit Erfolg, da sie sich leicht zusammenscharen konnte und durch Gewerbe, Schiffahrt und Handel Vermögen und bürgerliches Selbstgefühl erlangt hatte. So gab es innere Unruhen, oft genug blutige Fehden, welche sich ein kühner, vermögender Mann zu nutze machen konnte. Von einem solchen geleitet, erkämpfte sich das Volk sein gutes Recht und sah es dann nicht ungern, wenn sein Schirmherr sich das Diadem um die Schläfe wand. Die Regierung dieser Alleinherrscher oder Tyrannen war fast überall für das Volk von heilsamen Folgen; denn sie förderten das Wohl der Gesamtbürgerschaft, auf welche sie ihre Macht stützten, und riefen im Staate einen blühenden Wohlstand hervor. Sie bauten Flotten, welche den Handel beschirmend die Meere beherrschten. Auf ihren Wink erhoben sich von Künstlerhänden errichtet Tempel und Paläste. An ihren Höfen fanden die Weisen der Nation ein glänzendes Asyl, dort klangen die Harfen der Sänger zum Preise des Schönen und Guten. In dieser Weise herrschten Kleisthenes zu Sikyon, Theagenes zu Megara, Kypfelos und dessen Sohn, der berühmte Weise Periandros, in der reichen Handelsstadt Korinthos.

Kypselos. In letzterer Stadt war die patriarchalische Königswürde abgeschaffte worden, und der übermütige, schwelgerische Adel herrschte mit rücksichtsloser Gewalt über das unterdrückte Volk. Da hatte nun Amphion, ein Abkömmling der alten Könige, eine lahme Tochter, welche kein Mann seines Stammes heimführen wollte. Dazu war jedoch ein reicher Bürger geringeren Geschlechtes bereit, und er fand sich im Besitze der edlen Gattin sehr glücklich; denn sie gebar ihm einen lieblichen Knaben, dem das Orakel eine glänzende Zukunft weissagte. Die Adelspartei fürchtete, so berichtet die Sage, von ihm Gefahr für ihre Herrschaft und sandte zehn Männer ab, das Kind zu töten. Die Mutter zeigte es ihnen ohne Argwohn. Wie aber die Mörder dem Knaben in das lächelnde Anlitz blickten, vermochte keiner, wie es ihr Vorsatz war, denselben an den Boden zu schmettern. Als sie indes nach kurzer Beratung vor dem Thore umkehrten, um die That auszuführen, hatte ihn die besorgte Mutter in einer geheimen Lade verborgen. Der Vater nannte ihn daher Kypselos, d.h. Kastenmann, und ließ ihn auswärts erziehen. Er kam als starker, blühender Jüngling in seine Vaterstadt zurück, bewies sich daselbst leutselig und gütig gegen die geringen Leute, bezahlte ihre Schulden und Bußen und vertrieb, an ihrer Spitze treten, die Gegenpartei, worauf ihn die Menge als König begrüßte. Er herrschte 30 Jahre lang mit Gerechtigkeit und als Wohltäter seines Volkes.

Periandros. Noch glänzender war die Regierung seines Sohnes Periandors, eines reichgebildeten Staatsmannes voll Energie und weitblickenden Geistes, der den Handel und die Seemacht Korinths hoher Blüte entgegenführte. Die reiche Insel Korkyra im westlichen ionischen Meer, eine Kolonie von Korinth, wie bereits früher erwähnt, hatte sich von der Mutterstadt losgerissen. Der König ließ eine mächtige Flotte bauen, und zwar nicht, wie früher üblich, Fünfzigruderer, d.h. offene Fahrzeuge mit einer Ruderreihe auf beiden Seiten, sondern nach einer korinthischen Erfindung Trieren, Langschiffe mit drei Ruderbänken übereinander. Damit bezwang er nicht nur die abtrünnige Pflanzstadt, sondern er legte auch ost- und westwärts neue Niederlassungen an und breitete (S. 186) seine Herrschaft bis an entlegene Gestade aus. Als Freund und Gönner der Künste ließ er außer vielen andern Werken der bildenden Kunst zum Andenken an die Rettung seines Vaters den weithin berühmten Kasten des Kypfelos verfertigen, ein kolossale Lade von Zedernholz, worauf in fünf Reihen übereinander Götter und Heroen und besonders die Helden des trojanischen Krieges erhaben teils in Holz, teils in eingelegtem Gold und Elfenbein gearbeitet waren. Noch wichtiger als dieses und manches andre Kunstwerk, welches Periandros’ Kunstliebe hervorrief, ist die Stiftung eines großen Opfers, welches seitdem im heiligen Fichtenhain auf dem Isthmos alle zwei, richtiger alle drittehalb Jahre dargebracht wurde. Es schlossen sich daran eine großartige Messe und die neugegründeten isthmischen Spiele. – Gegen Ende seines Lebens soll der König, durch selbstverschuldetes Unheil verbittert, immer despotischer und grausamer geworden sein; seine Nachkommen waren unfähig, die Herrschaft zu behaupten, und die Adelspartei trat wieder in ihre alten Rechte, bewies sich aber nunmehr bürgerfreundlich.

Drakon. Eine solche Rückkehr in die angemaßte Herrschaft war den alten Grundherren in Attika nicht beschieden. Auch sie walteten und richteten nach alten herkömmlichen Rechten, die, nur ihnen bekannt, oft genug von ihnen zu ihrem eignen Vorteil ausgelegt wurden. Deswegen ward das allgemeine Verlangen nach Feststellung und Veröffentlichung bestimmter Gesetze immer dringender, und Drakon, der Archon Eponymos war, unterzog sich dieser Aufgabe. Seine Verordnungen waren mit Blut geschrieben, sagt man, um die Strenge derselben zu bezeichnen, da für alle Vergehen die Todesstrafe festgesetzt war. Sie erstreckten sich aber hauptsächlich auf Verbrechen gegen den Staat oder das Leben der Bürger und stammten aus einer Zeit, in welcher kräftige Mittel zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich waren. Sie paßten später nicht mehr für die bürgerlichen Verhältnisse, schienen barbarisch, wie uns jetzt die grausamen Strafandrohungen mittelalterlicher Gesetze unmenschlich scheinen. Übrigens wurden sie im Laufe der Zeit wohl gemildert, aber nicht völlig abgeschafft, da sie auf alten heiligen Rechten beruhten. Die Verfassung des Staates ließ Drakon unerörtert. Endlich wagte Kylon, der Schwiegersohn des Theagenes von Megara, ein durch Entschlossenheit, Reichtum und Verbindungen hervorragender Mann, mit seinem zahlreichen Anhang und megarischen Söldnern die Akropolis zu besetzen. Der Archon Megakles, das Oberhaupt der mächtigen Familie der Alkmäoniden, belagerte ihn sofort mit zahlreicher Mannschaft, und obgleich Kylon selbst heimlich entwich, wurden doch seine Anhänger, die an den Altar der Eumeniden geflohen waren, im Heiligtume selbst getötet. Dieses Ereignis veranlaßte langwierige Unruhen. Ein Flucht, glaubte man, ruhe seitdem auf den Alkmäoniden und durch sie auf dem Volke. Die Götter selbst schienen diesen Glauben zu bestätigen, denn Seuchen brachen aus, und ein unglücklicher Krieg mit Megarar vergrößerte den Notstand. Theagenes, der Alleinherrscher des kleinen Nachbarstaates, eroberte sogar die wichtige Insel Salamis und verheerte von diesem Eiland aus die attische Küste, wodurch das Elend der geringen Leute den höchsten Grad erreichte.

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(S. 187) Gesetzgebung Solons. Fünfzehn Jahre nach dem an den Kyloniden begagenen Frevel schritt man zur Sühnung der Blutschuld auf Veranlassung des zu allen Zeiten mit Ruhm genannten Solon. Dieser hatte schon damals wegen seiner Weisheit und Rechtschaffenheit großen Einfluß und bewog die Alkmäoniden, sich dem Ausspruch eines Gerichtshofs von dreihundert Eupatriden zu unterwerfen, der sie mit der Strafe der Verbannung belegte. Als sich trotzdem der Zorn der Götter fortwährend über Stadt und Land durch Mißwachs und Pest offenbarte, berief er zur Entsühnung den schon genannten Epimenides aus Kreta, den Genossen einer jener Brüderschaften, die sich angeblich im Besitze geheimnisvoller Lehren und Verbindungen mit den ewigen Göttern selbst bestanden.

Derselbe entsühnte durch mancherlei Opfer, Gebete und religiöse Weihungen das Volk und schied endlich, ohne von den dankbaren Bürgern eine andre Belohnung anzunehmen als einen Zweig von dem heiligen Ölbaum auf der Akropolis, der einst auf den Wink der Athene dem Boden entkeimt war. – Während der ganzen Zeit seiner Anwesenheit hatte er mit Solon stets in freundschaftlichem Umgange gelebt, wodurch dessen Ansehen so sehr zunahm, daß man anfing, denselbn bei jeder Gelegenheit als den besten Ratgeber und als Helfer in der Not zu betrachten.

Solon war von edler Geburt, von dem Geschlechte des Neleus und dem Stamme des Kodros. Sein Vater hatten einen großen Teil seines Vermögens (S. 188) verschwendet; daher beschäftigte er sich eine Zeitlang mit dem Handel und besuchte die merkwürdigsten Gegenden Griechenlands und Asiens, wodurch er seine Kenntnisse vielfach erweiterte. Die gewonnenen Erfahrungen und Ansichten von Leben und Staat schrieb er in poetischer Form nieder, nicht in Prosa, die damals noch wenig üblich war. Nach seiner Rückkehr in die Vaterstadt machte er bald von seiner dichterischen Befähigung Gebrauch. Die Männer von hochadligem Geblüt, welche damals am Steuer des Staates saßen, bekümmerten sich wenig um den Notstand des Volkes. Durch mehrere Niederlagen gedemütigt, hatten sie ein Gesetz erlassen, wodurch jeder, der einen Versuch zur Wiedereroberung der Insel Salamis vorschlug, mit der Todesstrafe bedroht wurde. Solon wußte die Verordnung zu umgehen. Er stellte sich, als habe er den Verstand verloren, trieb allerlei närrische Dingen und erschien einst, einen Reisehut auf dem Kopfe, als sei er eben aus der Ferne gekommen, vor der Menge, die sich um ihn sammelte. Da sprach er, wie begeistert, er komme als Herold von Salamis, wo man mit Hohn der Athener gedenke, weil sie das gepriesene Eiland den Feinden nicht zu entreißen wagten. Er schloß mit den Worten:

"Auf zum Kampf, Athenäer, für Salamis' herrliche Fluren,
Auszutilgen die Schmach! Tapfere schmücket der Kranz!"

Diese Mahnung wirkte so mächtig auf die Menge, daß sich die Bürger, das grausame Gesetz nicht achtend, um ihn scharten und den Angriff auf das Eiland verlangten. Die regierenden Herren konnten dem allgemeinen Andrange nicht widerstehen. Sie genehmigten die Forderung und überließen dem unbequemen Urheber des Anschlags einen Heerhaufen von 500 Schwerbewaffneten. Mit dieser geringen Macht überraschte Solon erst eine Triere der Megarer und eroberte darauf Stadt und Insel.

Verderblicher als der auswärtige Krieg war die innere Zwietracht unter den Bürgern des kleinen Staates. Die Pediäer, Bewohner der Ebene, die reichen, adligen Grundherren in Athen, Eleusis und der Umgegend, waren in fortwährendem Streite mit den Diakriern, den freien Kleinbauern des Berglandes, denen sich die großen Menge von Besitzlosen anschloß. Die hart bedrückte Bauernschaft, welche die Ländereien der großen Gutsbesitzer bestellte, hatte ein traurigeres Los als die Sklaven; sie waren den Reichen verschuldet, hatten nicht nur ihre Güter, sondern oft auch sich selbst und Weib und Kind verpfändet. Sie wurden in Sklaverei verkauft, wenn sie nicht bezahlen konnten. Die ganze Bevölkerung der wenig Begüterten war in Gefahr, zu Sklaven oder doch zu leibeignen Hintersassen der Adelsgeschlechter abzusinken. Unter solchen Verhältnisse wuchs die Erbitterung, und fast täglich kam es zu Gewaltthätigkeiten. Um den Bürgerkrieg zu vermeiden, legte man die Entscheidung in die Hände Solons und übertrug ihm als erstem Archon des Jahres 594 v. Chr. die Abfassung allgemein verbindlicher Gesetze. Eine dritte, mittlere Partei, die weniger unter der Härte der bestehenden Verhältnisse litt, waren die Paraler, die Bewohner der Westküste, und der gewerbthätige, Handel und Schiffahrt treibende Mittelstand der Stadt; auf ihre Hilfe konnte Solon rechnen.

Fürsorge für die Ärmerern. Zunächst galt es, den reichen Grundbesitzern ihre Rechte zu wahren und zugleich die schwierige Lage der Armen zu mildern. (S. 189) Des Gesetzgebers erste Maßregel war die berühmte Seisachtheia, das heißt Verringerung des Schuldendruckes. Durch diese Verordnung wurden alle Kontrakte, wodurch die die Schuldner sich selbst und ihre Familien verpfändet hatten, für ungültig erklärt und diejenigen, welche wegen Schulden außer Landes verlaift waren, auf Staatskosten losgekauft und in ihre früheren Rechte wieder eingesetzt. Sodann wurden, um die Abtragung der Schulden zu erleichtern, die Münzen verändert, so daß 100 neue Drachmen (1 Drachme = 78 Reichspfennige) an Wert 73 alte Drachmen betrugen, wodurch freilich die Gläubiger bei der Rückzahlung 27 Prozent verloren. Zugleich erklärte die Verordnung für getilgt, was an übermäßigen Zinsen und Zinseszinen aufgelaufen war. 

Wie der weise Gesetzgeber bei diesen Maßregeln von uneingennütziger, reiner Vaterlandsliebe geleitet wurde, spricht er in einer Dichtung aus, von der ein Abschnitt auf uns gekommen ist. Nachstehende Übersetzung haben wir nach Inhalt und Form dem merkwürdigen Original möglichst angepaßt.

"Gib Zeugnis mir, o dunkle Mutter Erde, du,
Vor allen Himmelsmächten groß und lieberfüllt,
Von der die Mäler schnöder Knechtschaft ich entnahm,
Die allerwärts errichteten, daß frei du sei'st,
Die vormals dienstbar; Zeugnis gib, daß ich Athens
Geliebter Kinder viele wieder heimgeführt,
Die Schweres litten, durch der Wuch'rer Geiz verkauft
Nach Recht und widerrechtlich, daß ich sie, die schon
Der Heimatsprach' in ferner Knechtschaft abgewandt,
Und andre, hier in Banden, vor dem Geißelschlag
Erzitternd, frei dir wiedergab, o Vaterland."

Was die Staatsverfassung betrifft, so ließ Solon möglichst die gewohnten Formen bestehen, wenn er gleich das Wesen derselben abänderte. Er behielt die vier Stämme oder Phylen, in welche die Bürgerschaft eingeteilt war, bei, ordnete sie aber nach dem damaligen Vermögensstande. Zur ersten Klasse wurden solche Bürger gezählt, die 500 Medimnen und mehr an Frucht ernteten oder deren Wert einnahmen; zur zweiten, die ein jährliches Einkommen von mehr als 300 Medimen, zur dritten, die ein solches von über 150 Medimnen aufwiesen. Die vierte Klasse begriff die geringer Begüterten und die Besitzlosen. Nach dieser Einteilung wurde die Besteuerung und die Leistung der Kriegsdienste geregelt. Die Bürger der ersten Phyle zahlten die meisten Steuern und mußten die Schiffe während eines Krieges bemannen und unterhalten; die Hippeis oder Reiter, welche die zweite, und die Zeugiten oder Schwerbewaffneten, welche die dritte Phyle bildeten, dienten ihrer Benennung entsprechend im Kriege, und jene mußten ihr Pferd, diese ihre volle Waffenrüstung als Hopliten stets bereit halten. Die vierte Klasse, die der Theten, zahlte keine direkten Abgaben und wurde nur im Falle eines feindlichen Einfalls als leicht bewaffnetes Fußvolk verwendet. Um sich von dieser Einteilung und dem damaligen Vermögensstande überhaupt einen Begriff machen zu können, ist zu bemerken, daß ein Medimnos (Scheffel) Getreide an Wert einer Drachme (= 78 Pf. Reichsgeld) gleich geschätzt wurde, und daß man annahm, ein solches Maß Frucht reiche für einen Mann auf 46 bis 48 Tage hin, während derselbe überhaupt mit drei Obolen (= 42 Reichspfennige) täglich und eine (S. 190) ganze Familie mit 5 Minen jährlich (= 500 Drachmen, etwa 130 Thaler oder 390 Reichsmark) sehr anständig leben könne. Man sieht, das Geld hatte einen viel (sechs bis achtfach) höheren Wert als gegenwärtig.

Die Archonten. Wie die Bürger nach ihrem Vermögen zum Staatshaushalte mehr oder weniger beitrugen, so genossen sie auch entsprechende Vorteile. Die höchsten Ehrenstellen, namentlich die Würde der Archonten, standen nur den Bürgern der ersten Klasse offen. Der erste Archon, der noch immer einen Teil des königlichen Ansehens in sich vereinigte, galt als Vorsteher des Staates. Alle Verordnungen wurden in seinem Namen erlassen, alle Familienstreitigkeiten und Erbschaftssachen gehörten vor sein Gericht. Der zweite Archon, genannt Basileus, d.i. König, stand dem Religionswesen und der Strafrechtspflege vor; der dritte, Polemarchos, d.h. Kriegsherr, war über das Kriegswesen gesetzt; die andern sechs hatten verschiedene hohe Gerichtshöfe zu leiten. Geringere Ämter waren für die zweite und dritte Steuerklasse zugänglich. Die vierte hatte keinen Anspruch dieser Art, aber doch einen großen Vorzug vor den zahlreichen Metöken, der Einwanderern und Fremdlingen, welche nicht in Brüderschaften und Geschlechter eingeschrieben waren, denn diese durften mit den andern Stämmen zusammen nicht wählen. Die Archonten hatten sich fortan nicht mehr vor dem Areiopagos, sondern vor der Volksversammlung am Schlusse ihrer Verwaltung über alle ihre amtlichen Handlungen zu verantworten.

Der Rat der Vierhundert und die Volksversammlung. Damit aber die Verantwortung wegen des großen Einflusses der Beamten nicht bloß eine scheinbare sei, bildete der Gesetzgeber eine ganz neue Behörde, die Bule, den Rat der Vierhundert, der die Gegenstände, über welche das Volk entscheiden sollte, zuvor beriet, die Volksversammlung oder Ekklesia überwachte, die Besprechung leitete und endlich ihre Beschlüsse zur Ausführung brachte. Die Bule trat an die Stelle der Geschlechtshäupter, welche früher den König umgaben, und der Vorsteher der Adelsgenossenschaften, welche dem Archonten beigeordnet waren; es lag ihr aber auch die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staates ob, und ebenso die Gerichtsbarkeit in polizeilichen Angelegenheiten. Da die große Zahl nicht immer versammelt sein konnte, so wurde ein Ausschuß von hundert Mitgliedern abwechselnd nach den Stämmen, und zwar immer für drei Monate, bestellt, um die laufenden Geschäfte zu erledigen. Die Mitglieder dieses Ausschusses, die man Prytanen nannte, speisten während ihrer Amtsdauer auf Staatskosten. Der gesamte Rat wurde von den vier Stämmen erwählt, und zwar so, daß jeder der drei ersten aus seiner Mitte hundert Mitglieder, der vierte aber hundert aus jenen erwählte.

Der große Rat der Vierhundert diente der Volksgemeinde zur Stütze in Verwaltungssachen. Eine andre Behörde sollte dem Volke in gerichtlichen Angelegenheiten, wo es sich um Leib und Leben, um Freiheit und Vermögen handelte, Sicherheit gewähren; es war der Gerichtshof der Heliäa, bei welchem diejenigen Bürger Berufung einlegen konnten, die sich von irgend einem Gericht zu Unrecht verurteilt glaubten. Zu diesem Ende wurden aus jedem der vier Stämme 1000 Männer durch das Los bestellt, welche einen feierlichen Richtereid ablegten. (S. 191) Diese 4000 Geschworenen bildeten nicht nur einen Berufungshof, sondern sie hatten auch die Beamten vor Antritt ihres Amtes zu prüfen und unwürdige oder bürgerfeindliche zurückzuweisen. Ebenso waren sie beauftragt, bei Änderung der Gesetze zu untersuchen, ob die vorgeschlagenen Neuerungen zulässig seien. 

Der Areiopagos.  Noch eine Behörde, die ehrwürdigste von alter Zeit her bestehende, war der Areiopagos, der auf dem Hügel des Ares oberhalb des Altars der Erinyen tagte und das Blutgericht über vorsätzlichen Mord verwaltete. Diesem für heilig geachteten Gerichte übertrug Solon die oberste Aufsicht über Religiosität, Sittlichkeit, Erziehung, Leben und Beschäftigung aller Bürger.

[Abb.]

Vor ihm erhob der Kläger auf einem Steine stehend seine Anklage, der Beschuldigte führte in gleicher Weise seine Verteidigung, und der Gerichtshof entschied nach den Gesetzen, die auf einer hohen Säule eingegraben waren. Der Areiopagos hatte das Recht, jeden Athener zur Verantwortung zu ziehen und im Falle der Schuld schwere Bußen über ihn zu verhängen; er war niemand verantwortlich als der Gottheit und seinem Gewissen. Deswegen mußte er aus ehrenhaften, unbestechlichen Männern bestehen, aus solchen, deren Familien von alten Zeiten her im höchsten Ansehen standen, und das konnten nur die Adelsgeschlechter sein, dereN Vorfahren als Heroen verehrt wurden. Sie waren zugleich die angesehensten Grundbesitzer und gehörten daher in die Klasse der Höchstbesteuerten. Aber die Ratsmitglieder wurden weder von den Stämmen noch in versammelter Gemeinde gewählt, sondern in den Areiopagos traten (S. 192) die jährlich abgehenden Archonten, welche ihr hohes Amt tadellos geführt hatten und bei ihrer Wahl, wie bei der Verantwortung nach ihrem Amtsjahr als unbescholten und bürgerfreundlich erkannt worden waren. - Durch Einführung der beiden Behörden des Areiopagos und des Rates der Vierhundert glaubte Solon dem Staatsgebäude Festigkeit gegeben zu haben. Er sagte davon:

"Zwei Anker hab' ich eingesenkt, zu festigen
Im sturmbewegten Wellenspiel des Staates Schiff."

Es war jedoch vorauszusehen, daß innere politische Unruhen gleichwohl nicht ausbleiben würden. Daher gab Solon die weitere Verordnung, bei entstehenden Parteiungen solle kein Bürger unentschieden bleiben, sondern auf die eine oder die andre Seite treten. Er hoffte dadurch der gerechten Sache jederzeit den Sieg zu verschaffen, weil sich die Mehrzahl für dieselbe entscheiden werde. Er übersah aber den Einfluß, welchen Vorteil und Furcht, Bestechung und Gewalt auf die Gemüter der Menge ausüben, und erreichte keineswegs, was er beabsichtigte. Deswegen ward später unter Kleisthenes das Scherbengericht (Ostrakismos) angeordnet. Es wurde nämlich, wenn von seiten eines Bürgers dem Staate Gefahr zu drohen schien, auf Antrag des Rates vom Volke abgestimmt, ob ein solches Gericht gehalten werden solle. Ward diese Frage bejaht, so versammelte sich das Volk nach Stämmen, und jeder schrieb den Namen des Bürgers, den er des Strebens nach ungesetzlicher Macht für verdächtig hielt, auf eine Muschel oder Scherbe und warf diese in ein Becken. 6000 Stimmen verurteilten den verdächtigen Mann zu einer zehn-, nachmals fünfjährigen Verbannung, ohne ihn seiner Ehre und seiner Güter zu berauben. Durch dieses Gericht hoffte man Parteiung und Blutvergießen zu verhüten, wenn auch mancher unschuldig darunter leiden müsse.

Von den übrigen Gesetzen Solons sind besonders zwei hervorzuheben. Nach dem einen war es untersagt, in Heiratsverträgen für die Braut eine Mitgift zur Bedingung zu machen, damit das Weib nicht als Ware betrachtet werde; nach dem andern war jede üble Nachrede, besonders aber die, welche Verstorbene betraf, bei hoher Strafe verboten. Der Tod, meinte der weise Gesetzgeber, heilige den Abgeschiedenen und schließe gehässige Gesinnung aus.

Nach den hier mitgeteilten Grundzügen der neuen Verfassung hatte Solon wohl eine Demokratie angebahnt, das heißt eine Herrschaft des gesamten Volkes, wo jeder Bürger gleichberechtigt zur Verwaltung des Staats ist; er hatte sie aber noch keineswegs mit allen ihren Vorzügen und Mängeln aufgerichtet. Nach seinen Anordnungen wurde der Staat immer noch aristokratisch, das heißt von den angesehensten Bürgern verwaltet. Die vierte Klasse, welche die Besitzlosen und zunächst auch minder Befähigten in sich faßte, war von der Archontenwürde, von dem Eintritt in den Rat, sowie von jeder Beamtenstelle ausgeschlossen und hatte nur das Stimmrecht in der Volksversammlung. In einer seiner Dichtungen, wovon wir noch Bruchstücke haben, spricht sich Solon darüber in folgender Art aus:

"Macht erteilt' ich dem Volk so viel, als ihm frommt zu besitzen,
Nicht vom richtigen Maß nahm ich, noch setzt' ich hinzu.
Auch für die, so Gewalt und jegliche Fülle genießen,
Sorgt' ich, daß nicht sofort Unrecht sie schnöde verdräng'.
Also mit starkem Schild stand ich, beschirmend sie beide,
Daß herzkränkender Schmach keiner besiegt unterlieg'."

Übrigens erstreckte sich die Gesetzgebung auf alle Verhältnisse des öffentlichen und Privatlebens. Die Staatsgewalten waren so geordnet, daß sie sich gegenseitig im Gleichgewicht hielten; eine Fortbildung der Verfassung war angebahnt; sie war also nicht unveränderlich und starr, wie in Sparta.

Die Einschreibung neugeborner Kinder in die Bürgerlisten war vorgesehen; die Ehe, auch die Rechte der Frauen, soweit solche ihre niedrige Stellung zuließ, war berücksichtigt. Es gab Verordnungen gegen den Müßiggang, während andre jedes bürgerliche Geschöft, Kunst wie Handwerk, schützten und zu Ehren brachten, was die Bürger anspornte, in jedem Berufe Tüchtiges zu leisten.

Erziehung. Besondere Sorgfalt war in Solons Gesetzen der Bildung der Jugend zugewendet. Der Unterschied zwischen vornehm und gering fiel fort; jeder Knabe sollte vom siebenten Jahre an die musischen wie die Ringschulen (Palästren) besuchen. In ersteren lernten die Kinder Musik, d.h. die Künste der Musen, vor allem edle Dichtungen, die dem Gedächtnis eingeprägt und dann zum Klange der Saiten gesungen wurden. In letzteren wurde bei den gymnastischen Übungen nicht nur Stärke und Gewandtheit des Körpers, sondern auch besonders eine edle Haltung ins Auge gefaßt; denn harmonische Entfaltung und Ausbildung aller körperlichen und geistigen Kräfte war der Endzweck aller griechischen Erziehung. Ferner gab es Schulen der Grammatisten, in welchen die Jugend lesen und schreiben lernte. Mit dem achtzehnten Lebensjahre besuchten die Jünglinge die Gymnasien, in welchen musische sowie gymnastische Übungen fortgesetzt und der Waffendienst vorbereitet wurde.

Nachdem Solon das große Werk vollendet hatte, bewog er den Rat und Volk zu einem feierlichen Eide, daß mindestens in den nächsten zehn Jahren die Gesetze im öffentlichen und Privatleben Geltung behalten sollten. Dennoch wurde er mit Fragen über Auslegung und mit Bitten um Abänderung so vielfach bedrängt, daß er es vorzog, sich für einige Zeit von Athen zu entfernen. Er gegab sich zuerst nach Ägypten, in das Land der Wunder, wo er von den Priestern Aufschlüsse über das große, im Weltmeer versunkene Inselland Atlantis und über die alten Geschichte von Griechenland erhalten haben soll. Nicht minder gute Aufnahme fand er in Kypros und in Lydien bei dessen König, ein Besuch, der allerdings historisch wenig beglaubigt ist, da der Weise schon 559 starb, der König aber erst 560 den Thron bestieg.

Solon bei Krösos. Der letztere, Krösos mit Namen, hatte sich viele Völker, namentlich auch die griechischen Städte in Kleinasien, unterworfen. Von Waffenruhm und Schätzen umgeben, herrschte er in seiner glänzenden Hauptstadt Sardeis und hielt sich für den Liebling des Glücks. Er ließ Solon an seinen Festen teilnehmen und zeigte ihm die Schätze und seltenen Kunstwerke in seinem Palaste. Da der einfache Weise über alle diese Herrlichkeit keine Verwunderung bezeigte, so fragte ihn der König, wen der unter allen Sterblichen, die er kenne, für den glücklichsten halte. Solon erklärte dafür einen gewissen Tellos von Athen, der sich einges genügenden Wohlstandes und (S. 194) wohlgeratener Kinder und Enkel erfreut habe und endlich in einer siegreichen Schlacht für seine Vaterstadt mit großer Ehre gefallen sei. Der König fragte Solon erstaunt, wem er denn nach diesem den Preis des höchsten irdischen Glückes zuerkenne. Der Weise versetzte: Zwei blühenden Jünglingen in Argos, Kleobis und Biton. Denen sandten die Götter das höchste Glück, welches den Sterblichen zu teil werden kann, ein durch Tugend geschmücktes Leben und einen schmerzlosen Tod. Sie waren Söhne einer Priesterin der großen Göttin Hera und hatten schon in mehreren Kampfspielen den Preis gewonnen. Als nun einstmals die heiligen Rinder, welche ihre Mutter in den Tempel zum Opfer ziehen sollten, zu lange ausblieben, spannten sie sich selbst vor den Wagen und zogen ihn unter dem Beifall ihrer Mitbürger in den Tempel. Alles Volk pries die Mutter glückselig, die solche Söhne habe; sie aber betete zu der großen Göttin, daß sie den Jünglingen ihren besten Segen geben möge. Nach vollbrachtem Opfer schlummerten Kleobis und Biton, mit Kränzen wie Sieger geschmückt, ein, und der Genis mit der erlöschenden Fackel nahm sie sanft und führte sie den Heroen zu, daß sie forthin mit den Unsterblichen sich freuen möchten.

"Und achtest du denn meinen Ruhm und meine Reichtümer für kein Glück?" forschte der König, voll Unwillen über diese Antwort. "O Krösos", erwiderte Solon, "das menschliche Leben ist lang, und das Glück, welches es heute mit Kronen ziert, kann am kommenden Tage entweichen. Darum ist kein Mensch glücklich zu preisen, als bis er am Ende seines Lebens angelangt ist, wo das dunkle Verhängnis keine Gewalt mehr über ihn hat."

Am glänzenden Hofe zu Sardeis befand sich auch der berühmte Fabeldichter Äsopos. Er war von Geburt ein Sklave und nach gewöhnlicher Annahme körperlich mißgestaltet und verwachsen. Auf einer Reise mit seinem Dienstherrn hatte er sich trotz seines körperlichen Gebrachens den schwersten Teil des Gepäckes aufgeladen, nämlich den Brotkorb. Anfangs war er deshalb verlacht worden; aber nach wenigen Tagen war der Brotvorrat aufgezehrt, und er ging mit dem leeren Korbe fröhlich unter den übrigen bepackten Sklaven einher, die jetzt seine kluge Voraussicht bewunderten. Als Äsopos später seine Freiheit erhalten hatte, fand er bei Krösos freundliche Aufnahme und ehrende Auszeichnung. Er war auh bei der Unterredung des Königs mit dem Weisen von Athen zugegen. Als er nun sah, wie Krösos sich finster von seinem Gaste abwandte, riet er diesem, sich gefälliger Rede zu befleißigen, wenn er sich die königliche Gunst erwerben wolle. Der Weise aber verschmähte es, solchen Rat zu befolgen, und verließ, den Staub von den Füßen schüttelnd, den Palast und die Stadt.

Damals zwar verachtete der König den Weisen um seines Ausspruchs willen, der ihm thöricht schien; als aber in späterer Zeit seine Hauptstadt Sardeis von den Persern erstürmt und er selbst nebst vierzehn edlen lydischen Jünglingen auf einem Holzstoß festgekettet ward, um den Feuertod zu erleiden, rief er in schmerzlicher Erinnerung aus: "O Solon! Solon!" Kyros, der siegreiche Perserkönig, erkundigte sich nach der Bedeutung dieser Worte. Nachdem er alles erfahren hatte, ließ er, eingedenk der Hinfälligkeit des menschlichen Glücks, den unglücklichen Krösos befreien und behielt ihn wie einen Freund und Ratgeber bei sich. - Nach diesen Reisen kehrte Solon hochbejahrt in (S. 195) seine Vaterstadt zurück. Hier war durch den Anblick neuerdings entbrannter Bürgerzwiste seine Ruhe und Heiterkeit gestört, die er sonst unter allen Verhältnissen bewahrt hatte. Die Pediäer oder reichen Grundbesitzer unter Lykurgos, die Paraler oder Küstenbewohner, von dem Alkmänoiden Megakles geleitet, und die Bergbewohner oder Diakrier samt der großen Masse der Besitzlosen, dem klugen Peisistratos folgend, haderten und stritten widereinander. 





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Wägner, W., Athen, in: ders., Hellas, Bd. 1, 6. Auflage. Leipzig und Berlin 1886, S. 183-200 (1. Auflage 1859)

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