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Deutscher
Kolonial-Atlas mit Illustriertem Jahrbuch herausgegeben
auf Veranlassung der Deutschen Kolonialgesellschaft, bearbeitet von P.
Sprigade und M. Moisel. Berlin 1913 - Deutsche
Kolonialgesellschaft
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Deutsche Kolonialgesellschaft
(S. 3)
Präsident : Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Braunschweig und
Wiligrad.
Geschäftsführender Vizepräsident : General der Infanterie z.D. Freiherr von
Gayl, Berlin.
Stellvertretende Präsidenten : Graf von Arnim-Muskau, Muskau und Berlin;
Kontra-Admiral z.D. Strauch, Friedenau; Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Paasche,
Charlottenburg; Präsident des Oberverwaltungsgerichts Wirkl. Geh. Rat Dr. von
Bitter, Charlottenburg.
Schon lange vor der Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches hatten weitblickende
deutsche Fürsten und patriotische Männer den Erwerb von Kolonien als ein Ziel
nationaler Politik ins Auge gefasst. Auch die Frankfurter Nationalversammlung
des Jahres 1848 hatte bereits die Frage der Erwerbung kolonialen Besitzes in den
Kreis ihrer Erörterungen gezogen und in dem von ihr ausgearbeiteten
Verfassungsentwurfe berücksichtigt. Aber die Kraft zur Verwirklichung dieses
Wunsches fand Deutschland erst, nachdem es die Einigung im Innern und eine gebührende
Macht gegen außen auf den französischen Schlachtfeldern sich erkämpft hatte.
Dem überlegenen Einfluß, den Kaiser Wilhelm I. und sein großer Kanzler auf
die Weltpolitik ausübten, verdanken wir es, da Deutschland im Jahre 1884 in
zwei Weltteilen von wertvollen Gebieten Besitz nahm.
Bereits vor dem Jahre 1884 bestanden in mehreren Städten Deutschlands private
Vereine und Gesellschaften, die koloniale Zwecke verfolgten, darunter
insbesondere der am 6. Dezember 1882 gegründete Deutsche Kolonialverein. Diese
Vereine waren nicht bloß bemüht, das Verständnis für die kolonialen Aufgaben
des deutschen Volkes zu fördern, sondern ihr Bestreben ging u.a. auch dahin,
die Auswanderungsfrage in nationalem Sinne zu beeinflussen, und der sich immer
bedrohlicher gestaltenden Erstarkung anderer Nationalitäten auf Kosten
deutschen Kapitals und deutscher Arbeit im Weltverkehr entgegenzuwirken.
Der Besitz eigener Kolonien legte den mit Kolonialpolitik sich beschäftigenden
Gesellschaften naturgemäß die Verpflichtung auf, ihre Bestrebungen auf die
deutschen Kolonien, auf deren Erforschung und wirtschaftliche Erschließung
auszudehnen. Am 28. März 1884 erfolgte die Gründung der Gesellschaft für
deutsche Kolonisation in Berlin.
Durch die von den Deutschen
Kolonialverein und der Gesellschaft für deutsche Kolonisation auf ihren
Hauptversammlungen am 19. Dezember 1887 gefassten Beschlüsse fand eine
Verschmelzung beider statt. Aus dieser Verschmelzung entstand die
Deutsche
Kolonialgesellschaft.
Erster Präsident
dieser Gesellschaft war Seine Durchlaucht Fürst von Hohenlohe-Langenburg. Sein
Nachfolger in der Stelle des Präsidenten ist Seine Hoheit der Herzog Johann
Albrecht zu Mecklenburg seit 15. Januar 1895.
Gegenwärtig besteht die Deutsche Kolonialgesellschaft aus 432 Zweigvereinen
(Abteilungen), und zwar 408 in Deutschland, 24 außerhalb Deutschlands
(Alexandrien, Antwerpen, Bismarckarchipel, Daressalam, Finschhafen,
Grootfontein-Otavi, Jaluit, Japan, Kaiser-Wilhelmsland, Kamerun,
Karibib-Otjimbingue, London, Mailand, Neu-Mecklenburg-Nord, Palermo, Paris,
Ponape, Rom, Swakopmund, Togo, Tsingtau, Tsumeb, Windhuk und Zentralafrikanische
Abteilung) und 170 Ortsgruppen. Sie zählt über 42.000 Mitglieder.
Die Deutsche Kolonialgesellschaft bezweckt, im Dienste des Vaterlandes die
Erkenntnis von der Notwendigkeit deutscher Kolonien zum Gemeingut des deutschen
Volkes zu machen.
Sie stellt sich zur Aufgabe die Pflege und Förderung des vorhandenen deutschen
Kolonialbesitzes in organisatorischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher
Beziehung wie auch die Klärung und öffentliche Vertretung aller sonstigen
kolonialen und überseeischen Interessen der deutschen Nation.
Unter Ablehnung jeder Stellungnahme zu parteipolitischen Fragen ist die Deutsche
Kolonialgesellschaft bestrebt, alle Parteien im Deutschen Reiche für die
deutschkoloniale Sache zu gewinnen und insbesondere in Zeiten wichtiger
Entscheidungen in solchem Sinne zu wirken.
Entsprechend den durch die dargestellte geschichtliche Entwickelung gegebenen
Zweckbestimmungen ist die Tätigkeit der Gesellschaft einesteils eine werbende,
insofern sie das Verständnis und Interesse für die kolonialen Aufgaben des
deutschen Volks anregen und fördern will, andernteils eine der praktischen
Arbeit zugewandte. Werbend wirkt die Gesellschaft
1. durch die von ihr herausgegebene, wöchentlich erscheinende "Deutsche
Kolonialzeitung", die allen Mitgliedern kostenfrei zugestellt wird.
Die Deutsche Kolonialzeitung, die für die große Menge der Gebildeten
geschrieben ist, bringt in möglichst engem Anschluß an die Tagesereignisse
kurze, aufklärende Artikel, die innerhalb von je 14 Tagen das gesamte Gebiet
der deutschen Kolonialbetätigung berücksichtigen, führt Land und Leute des überseeischen
Deutschland in Bildern vor, berichtet über die Arbeiten der Gesellschaft, nimmt
zu allen wichtigen kolonialen Fragen Stellung und ist bemüht, in die koloniale
Bewegung Deutschlands führend einzugreifen;
2. durch die von ihr in jährlich 12 Heften herausgegebenen "Kolonialen
Monatsblätter"; Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und
Kolonialwirtschaft, und die in jährlich 12 Heften erscheinende
"Zeitschrift für Kolonialrecht", welche die Mitglieder zum
Selbstkostenpreis erhalten; (S. 4)
3. durch Übermittlung von kolonialen Artikeln und Notizen an die Tagespresse
vermittelst der von ihr herausgegebenen kolonialen Korrespondenz
"Mitteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft";
4. durch Veranstaltung von Vorträgen über kolonialpolitische Themata in den
Zweigvereinen und in andern Orten, die zur Gründung von Abteilungen schreiten
wollen;
5. durch Zusendung von Werbestoff (Karten, kolonialen Abhandlungen,
Flugschriften) an die Abteilungen;
6. durch Anschaffung von Lichtbilderapparaten, Anlage von Lichtbildersammlungen,
Ausarbeitung von erläuternden Vorträgen dazu und deren Verleihung an die
Abteilungen und Bewilligung von Unterstützungen an letztere zu derartigen
Anschaffungen;
7. durch Versendung von Beitrittseinladungen mit postfreier Anmeldekarte;
8. durch Herausgabe und Unterstützung von Werken und Zeitschriften kolonialen
Inhalts;
9. durch Unterhaltung einer umfangreichen Bücherei, die bereits gegen 12.000 Bände,
Broschüren und Karten besitzt, und deren Benutzung jedem Mitgliede gestattet
ist;
10. durch Förderung der Anlage von Kolonialheimen;
11. durch Unterstützung von Büchereien mit kolonialem Lesematerial;
12. durch Verbreitung der Kenntnis über unsere Kolonien in der Jugend;
13. durch Versorgung von Schulbibliotheken mit kolonialem Lesestoff;
14. durch Veranstaltung von kolonialwirtschaftlichen Ausstellungen in
Deutschland und Unterstützung landwirtschaftlicher Ausstellungen in den
Kolonien.
Praktisch ist die Gesellschaft bemüht, jedes gesunde national-deutsche
Unternehmen oder Interesse auf kolonialem Gebiet im weiteren Sinne, gleichviel
ob dasselbe sich auf deutsche Schutzgebiete oder außerdeutsche überseeische Länder
bezieht, nach Kräften zu fördern. Dementsprechend hat die Deutsche
Kolonialgesellschaft
1. auf alle die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete und die Interessen der
Deutschen im Auslande berührenden Fragen eingewirkt und den Standpunkt der
kolonialfreundlichen Kreise an maßgebender Stelle vertreten (Ausbau unserer
Flotte, Haushaltsetat für die Schutzgebiete, Antisklavereibestrebungen,
Emin-Pasche-Expedition, Abgrenzungsfragen der Schutzgebiete, Errichtung von
Berufskonsulaten, Ableistung der Dienstpflicht bei der Schutztruppe,
Eisenbahnbauten, Dampferverbindungen, Bekämpfung der Hungersnot in
Deutsch-Ostafrika, Bekämpfung von Viehseuchen, Auswanderungsgesetz, Samoafrage,
Erhaltung der Reichsangehörigkeit, Errichtung eines Konsular- und
Kolonialgerichtshofs usw.);
2. Expeditionen zur Erforschung der deutschen Schutzgebiete und deren Hinterländer,
teilweise in Verbindung mit anderen Organen, ausgerüstet und entsandt;
3. die wirtschaftliche Erschließung der Schutzgebiete teils selbst in Angriff
genommen, teils dahin zielende Unternehmungen Jahre hindurch aus ihren Mitteln
und durch ihren Einfluß erheblich unterstützt;
4. das Studium der Eingeborenen-Sprachen angeregt und gefördert;
5. die tropenhygienische Forschung angeregt und durch Beschaffung von Material
und finanzielle Zuwendungen gefördert;
6. die deutschen Schulen in Tanga und auf Samoa durch namhafte Beiträge Jahre
hindurch unterstützt;
7. die Siedelung deutscher Landwirte in Südwestafrika und die Siedlung Leudorf
am Meruberg (Deutsch-Ostafrika) ins Leben gerufen, den Ansiedlern daselbst zur
Begründung wirtschaftlicher Unternehmungen erhebliche Unterstützungen gewährt
und zum Zweck der Siedelung eine direkte Dampferverbindung zwischen Hamburg und
Südwestafrika begründet;
8. die Selbstverwaltung in den Schutzgebieten und die Errichtung von
Gouvernementsbeiräten nachdrücklich gefordert und vertreten;
9. die Notwendigkeit unsere Kolonien durch den Bau von Eisenbahnen
wirtschaftlich zu erschließen, stets auf das nachdrücklichste betont und
empfohlen;
10. Gelder aufgebracht, um den durch den Aufstand in Deutsch-Südwestafrika in
Not geratenen Ansiedlern über die schlimmsten ersten Zeiten, wo es am Nötigsten
gebrach, hinwegzuhelfen;
11. sich mit aller Kraft dafür eingesetzt, da diese Ansiedler für die durch
den Aufstand verursachten Verluste vom Reich in billiger und gerechter Weise
entschuldigt werden;
12. für die aus Südwestafrika zurückkehrenden Kämpfer einen Stellennachweis
eingerichtet;
13. in Windhuk (Deutsch-Südwestafrika) das Elisabethhaus (Wöchnerinnenheim)
errichtet, das durch jährliche Zuschüsse erhalten wird;
14. für die Hinaussendung von Missionsärzten und Krankenschwestern Beihilfen
bewilligt;
15. Im Laufe der Jahre Tausenden von Auswanderern auf Anträge unentgeltliche
Auskünfte über Einwanderungsgebiete erteilt, Frauen und Mädchen auf
Gesellschaftskosten nach Deutsch-Südwestafrika, Ostafrika und Kiautschou
entsandt, an der Geschäftsstelle für Stellenvermittlung für die aus den
Kolonien heimkehrenden Unteroffiziere und Mannschaften der deutschen
Schutztruppen teilgenommen, u.s.w. u.s.w.
Wer an der Ausbreitung des kolonialen Gedankens im deutschen Volke an der
Nutzbarmachung unseres Kolonialbesitzes und an der Förderung unser überseeischen
und Handelsinteressen überhaupt mitarbeiten will, trete der Deutschen
Kolonialgesellschaft als Mitglied bei. Jedermann, ohne Unterschied der Partei,
auch Frauen sind als Mitglieder willkommen.
Der Jahresbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder in Deutschland, wie in
den deutschen Schutzgebieten und Österreich-Ungarn 6 Mark, für andere
ordentliche Mitglieder 8 Mark. Freiwillige Mehrzahlungen sind erwünscht. Die
Abteilungen erheben zur Deckung der örtlichen Unkosten für Versammlungen und
Vorträge einen Zuschlag von 2-4 Mark. In Berlin beträgt der Zuschlagsbeitrag 3
Mark. Der Jahresbeitrag für außerordentliche Gesellschaftsmitglieder (d.h. großjährige
Personen unter 25 Jahren) beträgt 3 Mark. Hierzu tritt an Orten, wo Abteilungen
bestehen, die Hälfte des Abteilungszuschlags.
Durch einmalige Zahlung von 300 Mark wird die ständige Mitgliedschaft erworben.
Sie gibt das Recht zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme
und befreit von jährlichen Beiträgen, auch von den Zuschlägen der
Abteilungen.
Sämtliche Mitglieder erhalten die 52mal im Jahre erscheinende "Deutsche
Kolonialzeitung" unentgeltlich, die "Kolonialen Monatsblätter",
Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und Kolonialwirtschaft, und die
"Zeitschrift für Kolonialrecht", sowie das amtliche "Deutsche
Kolonialblatt" zu einem Vorzugspreise.
Anmeldungen sind an die Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin W. 35, am Karlsbad
10, Afrikahaus, zu richten
.
Deutsche Kolonialgesellschaft
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| Quelle:
Deutscher Kolonial-Atlas mit Illustriertem Jahrbuch 1913, auf Veranlassung
der Deutschen Kolonialgesellschaft herausgegeben, bearbeitet von P. Sprigade
und M. Moisel. Berlin 1913, S. 3f |
GM
(digitale Umsetzung) und AG
(Übersetzung) für psm-data
mit freundlicher Unterstützung durch die
Staatsbibliothek
zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz

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