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Unterrichtseinheit: Die Aufnahme der Hugenotten in Hessen-Kassel
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1. Sachanalyse
Ausgehend vom Ende der
universalen Monarchie des Mittelalters kennzeichnet sich die frühe Neuzeit
durch eine Folge von Konkurrenzkämpfen, die nicht nur im zwischenstaatlichen,
sondern auch im inneren Bereich ausgetragen wurden. Zwar bekannten sich die
Hauptgegner, der deutsche Kaiser und der französische König, zum katholischen
beziehungsweise gallikanischen Glauben, innenpolitische sahen sich hingegen
beide mit dem Widerstand reformierter Stände und Landesfürsten konfrontiert.
Die hieraus resultierenden Religionskriege zwischen Katholiken und Protestanten
im Habsburgerreich liefen auf einen Ausgleich hinaus, der die partikularen
Gewalten im Land gegenüber dem Kaisertum konsolidierte. Die Religionsfrage
wurde bekanntlich zugunsten der einzelnen Landesherren entschieden. Den Preis
der innenpolitischen Schwächung zahlten die deutschen Kaiser um eines
erfolglosen Versuchs zur Aufrichtung der Universalmonarchie willen: Vor allem
für ihre "Kreuzzüge" gegen die Wien bedrängenden Osmanen (seit
1523) war ein Arrangement mit den reformierten Landesfürsten nötig.
Frankreichs Interesse, sich als Verteidiger der Christenheit zu profilieren,
konnten die Habsburger zurückweisen (1519-44). Vielleicht erklärt sich so,
dass in Frankreich über die internen Glaubenskriege gegen die Hugenotten (1)
eine gewisse Kompensation stattfand. Mehrere Autoren sprechen von einem
"Kreuzzug im Landesinneren" (z.B. Duchhardt 1985, S.33). Am Ende stand
die französische Monarchie gefestigt dar; die partikularen Gewalten wichen der
absoluten Staatsgewalt. Auch die Glaubensfrage wurde zugunsten der Krone
entschieden; die Konversion der Reformierten gewaltsam erzwungen.
Über die genaue Zahl der
Hugenotten, die deshalb Frankreich trotz Auswanderungsverbots verließen,
herrscht Unklarheit; sie variiert zwischen 300.000 und 500.000 (ca. 5% der
Bevölkerung). Die folgenden Ausführungen wenden sich der Frage zu, unter
welchen Bedingungen die Aufnahme dieser Menschen erfolgte. Dabei erscheint
opportun, sich an zwei Kriterien zu orientieren, die in dem antiken
Fremdenrechts Solons ebenso wiederzufinden sind wie in der modernen
Unterscheidung in Ausländer- und Asylrecht: Humanität und Ökologie.
In den protestantischen
deutschen Territorien fanden etwa 10% der Hugenotten Zuflucht. Obwohl die
Emigration über einen längeren Zeitraum erfolgte, löste das 1685 von Ludwig
XIV. erlassene Revokationsedikt (2) den größten Einwanderungsschub aus. Von
der Schweiz ging es über "Drehscheiben" (z.B. Frankfurt a.M.) zu den
Zielorten im Reich, wobei Brandenburg-Preußen (20.000 Personen) und
Hessen-Kassel (3.800 Personen) Schwerpunkte bildeten. Dass der Kurfürst und der
hessische Landgraf dem calvinistischen Glauben angehörten, mag die Entscheidung
der Exulanten erleichtert haben. Doch die Aufnahme geschah nicht allein aus
christlicher Nächstenliebe. Schon in Brandenburg-P. standen ökonomische
Interessen hinter der Einwanderungspolitik, die - bedingt durch
Bevölkerungsverluste und territoriale Größe - ebenso auf bäuerliche
Einwanderer wie auf qualifizierte Arbeiter abgestimmt wurde. In diesem Sinne
ziele auch das Potsdamer-Edikte (im Grunde eine Werbebroschüre, die an den
"Drehscheiben" verteilt wurde) auf die Gesamtheit der Réfugiés. Ihr
in der calvinistischen Prädestinationslehre begründeter Feliß wird ebenso zur
erfolgreichen Ansiedlung wie zum Aufschwung Brandenburg-P. beigetragen haben.
Demgegenüber verblasst die Aufnahme in Hessen-Kassel: sie scheint von lokalem
Interesse, was nur bedingt gerechtfertigt ist, denn im Verhältnis zu Größe
und Bevölkerung nahm die kleine Landgrafschaft weitaus mehr Hugenotten auf.
Ähnlich dem Potsdamer-Edikt warb der hessische Landgraf Karl die
Glaubensflüchtlinge mit einer "Freiheitskonzession" (1685) an. Der
Unterschied zum Edikt seines Onkels lag darin, dass allein qualifizierte
Handwerker und Manufakturisten angesprochen wurden. Der Landgraf konzessionierte
ihnen (neben der Glaubensfreiheit) Freiheit von Steuern- und Zunftzwängen und
erhoffte sich die Gründung fortschrittlicher französischer Werkstätten. Die
Wirklichkeit sollte seine Erwartungen gründlich widerlegen und ihn vor Probleme
stellen. So trafen 1685 wenige Manufakturisten, aber unerwartet viele
bäuerliche Exulanten in Hessen-Kassel ein. "Alle waren durch die Anreise
verarmt und erschöpft". (Weitzel 1985, S.123) O. Dascher (1985, S.143) hat
darauf hingewiesen, dass im hessischen Gebiet "trotz der
Bevölkerungsversluste des 30jährigen Krieges keine Bauernstellen zur
Verfügung standen." AUch war die hessische Administration nicht auf eine
größere Zahl von Flüchtlingen vorbereitet. Die Flüchtlinge wurden
"zumeist bei den Einwohnern einquartiert." (Weitzel ebd.) Für einen
Versuch, die bäuerlichen Neuankömmlinge z.B. nach Preußen abzuschieben,
finden sich keine Belege. Dennoch wurde bereits 1686 - teilweise gegen
einheimischen Widerstand - begonnen, durch Rodungen und Vermessungen Gründungen
ländlicher Kolonien für die Bauern einzuleiten. Das Baumaterial erhielten die
Hugenotten gratis.
Doch kam es im Kontext der
ersten Einwanderung offenbar auch zu gewerblichen Niederlassungen in Form von
Manufakturen (vgl. Dascher 1985, S.132). Sie mussten jedoch bal wieder
geschlossen werden. "Vorhandene Eigenmittel verwendeten die ersten
Manufakturisten für Grundbedürfnisse und nicht für Investitionen."
(ebd.) Da auch die staatlichen Aufträge und Subventionen (mit den umfangreichen
Maßnahmen zur Existenzsicherung hatte sich Hessen-Kassel finanziell übernommen
(vgl. ebd. S.136) nicht die erforderliche Höhe erreichten, wichen sie als
Bauern in die ländlichen Siedlungen aus. Erst später kam es zu dem erhofften
Effekt: "Es entbehrt nicht der Ironie, dass in Hessen-Kassel Manufakturen
ausgerechnet zu dem Zeitpunkt entstanden, in dem der Staat sich seinen
Misserfolg eingestehen musste. Träger dieser Gründungen wurden die Söhne der
Gescheiterten." (ebd. S.140) Es ist die finale Bestätigung für eine
Politik, die es offenbar vermochte, ökonomische Interessen zurückzustellen und
eigene Ressourcen zur Versorgung und Aufnahme der Réfugiés zu mobilisieren.
Bleibt festzustellen, dass die Entscheidung des Landgrafen zur Aufnahme und
Ansiedlung der bäuerlichen Exulanten durch kein materielles Kalkül zu
erklären ist und vermutlich aus einer ethisch-moralischen Haltung resultierte.
Sicherlich sollte aber auch darauf hingewiesen werden, dass ein nebengeordnetes
Ziel der "Freiheitskonzession" darin bestand, die alten Zunftschranken
niederzureißen. Tatsächlich stießen die Freiheiten von Anfang an auf Kritik
bei den Zünften. Die Handwerker reagierten letztlich flexibel: Schon 1699
leitete der Schneidermeister Kisselbach eine Tuchmanufaktur (vgl. Dascher ebd.,
S.137)
(1) Hugenotten =
Anhänger der Lehre Calvins (husgenoten = Hausgenossen oder Schweiz =
Eidgenossen)
(2) Hatten Ludwigs
Vorgänger das "Edikt von Nantes", welches in einer kurzen Phase des
Ausgleichs (1598-1610) formuliert worden war, noch insofern respektiert, als sie
den reformierten Glauben zwar tolerierten und allein seine räumliche
Konzentration (besonders Richelieu) bekämpften, postulierte der Sonnenkönig
durch sein Revokationsedikt zweifellos einen härteren Kurs.
Literatur:
Dascher, O. (1985) -
Die Bedeutung der Hugenotten für Hessen Kassel
Weitzel, J. (1985) -
Maßnahmen zur Eingliederung hugenottischer Flüchtlinge
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