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Primaerliteratur
20. Jahrh. | Deutschland | Weimarer Republik
[P|S|M]
Entschließung der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion vom 18. Oktober 1930
[...] Die von der Regierung Brüning nach der Auflösung des Reichstages erlassenen Notverordnungen enthalten nicht nur einige sozialpolitische Verschlechterungen, wie die Einführung einer Krankenschein- und Rezeptgebühr, einen Abbau der Leistungen in der Arbeitslosenversicherung, und die Einengung der Rentenversorgung; es befinden sich auch darin die Steuerzuschläge auf Einkommen über 8000 Mark und außerdem der gesamte Haushalt für das laufende Rechnungsjahr. Die vorbehaltlose und sofortige Aufhebung der Notverordnungen würde also einen Zusammenbruch der gesamten öffentlichen Finanzwirtschaft zur Folge haben. Darüber hinaus müsste sie auch zu einer erheblichen Herabsetzung der Arbeitslosenunterstützung führen, denn durch die Notverordnungen sind die Beitragserhöhungen in Kraft getreten, ohne die die jetzigen Unterstützungssätze nicht aufrechtzuerhalten sind. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion handelt also im Interesse der Arbeiterklasse, wenn sie die sofortige Aufhebung der Notverordnungen ablehnt und der Überweisung an einen Ausschuss zustimmte. In diesem wird sie den Kampf um die Beseitigung der arbeiterfeindlichen Bestimmungen der Notverordnung führen, sie wird weiter dafür kämpfen, dass die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ohne Mehrbelastung der Arbeiterklasse gesichert sind. [...] Die Sozialdemokratie hat den Wahlkampf mit der Front gegen das Kabinett Brüning geführt. Sie steht auch jetzt in entschiedenster Gegnerschaft gegen diese Regierung. Trotzdem hat sie keinen Misstrauensantrag gegen das Kabinett eingebracht, sie haut auch die von den Nationalsozialisten, Kommunisten und anderen Parteigruppen eingebrachten Misstrauensanträge abgelehnt. Diese Ablehnung bedeutet aber nicht, dass die Sozialdemokratie Vertrauen zu der jetzigen Regierung habe. Diese taktische Stellung der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion besagt nichts anderes, als dass sie selbst den Zeitpunkt bestimmen wird, an dem sie zum Angriff gegen das Kabinett Brüning vorgeht. Eine solche Taktik ist in Ländern mit gefestigter parlamentarisch-demokratischer Verfassung eine Selbstverständlichkeit [...]



zit. nach: Politische Weltkunde II, Die Weimarer Republik, hrsg. von Gisela Wagner. Stuttgart 1972, S. 66f

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