| Primaerliteratur |
| 20. Jahrh. | Deutschland | Weimarer Republik | [P|S|M] |
Entschließung der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion vom 18. Oktober 1930
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[...] Die von der
Regierung Brüning nach der Auflösung des Reichstages erlassenen
Notverordnungen enthalten nicht nur einige sozialpolitische Verschlechterungen,
wie die Einführung einer Krankenschein- und Rezeptgebühr, einen Abbau der
Leistungen in der Arbeitslosenversicherung, und die Einengung der
Rentenversorgung; es befinden sich auch darin die Steuerzuschläge auf Einkommen
über 8000 Mark und außerdem der gesamte Haushalt für das laufende
Rechnungsjahr. Die vorbehaltlose und sofortige Aufhebung der Notverordnungen würde
also einen Zusammenbruch der gesamten öffentlichen Finanzwirtschaft zur Folge
haben. Darüber hinaus müsste sie auch zu einer erheblichen Herabsetzung der
Arbeitslosenunterstützung führen, denn durch die Notverordnungen sind die
Beitragserhöhungen in Kraft getreten, ohne die die jetzigen Unterstützungssätze
nicht aufrechtzuerhalten sind. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion
handelt also im Interesse der Arbeiterklasse, wenn sie die sofortige Aufhebung
der Notverordnungen ablehnt und der Überweisung an einen Ausschuss zustimmte.
In diesem wird sie den Kampf um die Beseitigung der arbeiterfeindlichen
Bestimmungen der Notverordnung führen, sie wird weiter dafür kämpfen, dass
die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ohne Mehrbelastung der
Arbeiterklasse gesichert sind. [...] Die Sozialdemokratie hat den Wahlkampf mit
der Front gegen das Kabinett Brüning geführt. Sie steht auch jetzt in
entschiedenster Gegnerschaft gegen diese Regierung. Trotzdem hat sie keinen
Misstrauensantrag gegen das Kabinett eingebracht, sie haut auch die von den
Nationalsozialisten, Kommunisten und anderen Parteigruppen eingebrachten
Misstrauensanträge abgelehnt. Diese Ablehnung bedeutet aber nicht, dass die
Sozialdemokratie Vertrauen zu der jetzigen Regierung habe. Diese taktische
Stellung der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion besagt nichts anderes, als
dass sie selbst den Zeitpunkt bestimmen wird, an dem sie zum Angriff gegen das
Kabinett Brüning vorgeht. Eine solche Taktik ist in Ländern mit gefestigter
parlamentarisch-demokratischer Verfassung eine Selbstverständlichkeit [...]
| | zit. nach: Politische Weltkunde II, Die Weimarer Republik, hrsg. von Gisela Wagner. Stuttgart 1972, S. 66f |
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(digitale Umsetzung) für psm-data 
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