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| Frankreich | 1789-1815 | [P|S|M] |
Robespierre: Über das Eigentum (24.April 1793)
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Ich werde zunächst einige notwendige Artikel anregen,
um eure Theorien über das Eigentum zu vervollständigen; dieses
Wort möge niemanden beunruhigen. Niedrige und gemeine Seelen, die
nur am Gold hängen! Ich will eure Schätze nicht antasten, wie
zweifelhaft auch deren Herkunft sein mag.
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Ihr sollt wissen, dass dieses
Agrargesetz [Enteignungen], von dem ihr so viel gesprochen habt, nur ein
Hirngespinst ist, das einige Schurken erfunden haben, um dumme und leichtgläubige
Menschen zu erschrecken; es wäre sicherlich keine Revolution notwendig,
um der Welt zu zeigen, dass extreme Missverhältnisse der
Besitztümer die Quelle für viele Missstände und viele
Verbrechen sind, aber wir sind nicht weniger überzeugt, dass
eine Gleichheit des Besitzes ein Traumgespinst ist. Ich persönlich
glaube, dass eine solche Gütergleichheit weit weniger für
das Glück des einzelnen notwendig ist als für das Heil der Altgemeinheit.
Es geht eher darum, die Armut zu einem ehrbaren Stand zu machen, als den
Reichtum zu ächten. [...]
Wie sollten also aus tiefer Überzeugung die Grundsätze
des Rechtes auf Eigentum aufstellen; das ist um so notwendiger, als es
kein Recht gibt, das die Vorurteile und Laster der Menschen in dichtere
Schleier zu hüllen versucht hätte.
Fragt einen dieser Händler mit Menschenfleisch, was
Eigentum ist; er wird euch einen langen Sarg zeigen, den er ein Schiff
nennt und in den er lebendige Menschen eingepfercht und festgekettet hat,
und er wird euch sagen: "Diese Menschen sind mein Eigentum, ich habe sie
für soundsoviel pro Kopf gekauft."
Befragt jenen Edelmann, der Ländereien und Untertanen
besitzt oder für den, wenn er sie nicht mehr besitzt, die Welt aus
den Fugen geraten ist, er wird etwa die gleichen Ideen über das Eigentum
vor euch entwickeln.
Fragt die stolzen Glieder aus der Dynastie der Kapetinger;
sie werden euch sagen, das heiligste aller Eigentümer sei unstreitig
ihr seit alters her ererbtes und geübtes Recht, die 25 Millionen Menschen,
die das Territorium Frankreichs bewohnen, nach ihrem Belieben zu unterdrücken,
zu knechten und in legaler und monarchischer Weise auszunutzen.
In den Augen all dieser Leute hat das Eigentum gar keine
moralische Grundlage. Warum scheint eure Erklärung der Rechte den
gleichen Irrtum zu enthalten? Als ihr die Freiheit definiert habt, das
erste Gut und das heiligste Recht des Menschen, das er von der Natur empfangen
hat, da habt ihr ganz richtig gesagt, dass die Freiheit ihre Grenzen
in den Rechten des Nächsten hat; warum habt ihr diesen Grundsatz nicht
auch auf das Eigentum angewandt, das doch ebenfalls eine soziale Einrichtung
ist? Als ob die ewigen Gesetze der Natur weniger unverletzbar wären
als die Konventionen der Menschen. Ihr habt eine Vielzahl von Artikeln
verfasst, um eine möglichst große Freiheit in der Ausübung
des Eigentumsrechtes zu gewährleisten, und ihr habt nicht ein einziges
Wort gesagt, um den legitimen Charakter des Eigentums zu bestimmen, so
dass eure Erklärung nicht für die Menschen im allgemeinen,
sondern für die Reichen, die Spekulanten, die Wucherer und die Tyrannen
gegeben zu sein scheint. Ich schlage vor, diese Mängel zu beseitigen
und die folgenden Wahrheiten einzusetzen:
Artikel 1. Das Eigentum ist das Recht eines jeden Bürgers,
über den Teil der Güter frei zu verfügen, der ihm durch
das Gesetz garantiert wird.
Artikel 2. Das Eigentumsrecht ist wie jedes andere Recht
durch die Verpflichtung eingeschränkt, die Rechte des Nächsten
zu respektieren.
Artikel 3. Das Eigentum darf weder die Sicherheit, die
Freiheit, die Existenz noch das Eigentum unserer Mitmenschen beeinträchtigen.
Artikel 4. Jeder Besitz und jeder Handel, der diesen Grundsatz
verletzt, ist unlauter und unmoralisch.
Ich schlage vor, diesen Grundsatz [der progressiven Besteuerung]
mit folgenden Worten in einem Artikel niederzulegen:
"Die Bürger, deren Einkommen die für ihren
Lebensunterhalt notwendige Summe nicht übersteigt, sollen von der
Verpflichtung entbunden werden, zu den öffentlichen Ausgaben beizutragen;
die anderen sollen progressiv je nach der Größe ihres Vermögens
die Lasten tragen."
Das Komitee hat fernerhin völlig vergessen, an die
Pflichten der Brüderlichkeit zu erinnern, die alle Menschen und alle
Nationen vereinigen, und an ihr Recht auf gegenseitige Unterstützung.
Das Komitee scheint die Grundlagen des ewigen Bundes der Völker gegen
die Tyrannen nicht gekannt zu haben. Man könnte meinen, eure Erklärung
sei für eine kleine Herde menschlicher Kreaturen gegeben worden, die
in einem Winkel der Welt eingepfercht ist, nicht aber für eine riesige
Familie, der die Natur die ganze Erde zu ihrem Besitz und zu ihrer Wohnstatt
gegeben hat.
Ich schlage vor, dieses große Versäumnis durch
einige folgende Artikel nachzuholen. Diese Artikel können euch nur
die Achtung aller Völker einbringen; allerdings können sie auch
den Nachteil haben, dass sie euch unwiderruflich mit allen Königen
entzweien. Ich muss aber gestehen, dass mich dieser Nachteil
nicht sonderlich schreckt; er kann diejenigen keineswegs beunruhigen, die
nicht die Absicht haben, sich mit den Königen zu versöhnen.
Dies sind nun meine vier Artikel:
Artikel 1. Die Menschen aller Länder sind Brüder;
die verschiedenen Völker müssen sich
wie die Bürger eines Staates untereinander nach
Kräften helfen.
Artikel 2. Wer eine Nation unterdrückt, erklärt
sich zum Feinde aller Nationen.
Artikel 3. Wer gegen ein Volk Krieg führt, um den
Fortschritt der Freiheit aufzuhalten und die Menschenrechte auszulöschen,
soll von allen Völkern verfolgt werden, und zwar nicht als gewöhnlicher
Feind, sondern als rebellierender Mörder und Brigant.
Artikel 4. Die Könige, die Aristokraten und die Tyrannen,
welcher Nation auch immer sie angehören, sind Sklaven, die gegen den
Souverän der Erde, d.h. gegen das Menschengeschlecht und gegen den
Gesetzgeber des Universums, d.h. gegen die Natur, revoltieren.
| | Quelle: Maximilien
Robespierre, Ausgewählte Texte. Hamburg 1971, S. 396ff; zit. nach: Behschnitt,
W. Die Französische Revolution, Quellen und Darstellungen, in: Politische
Bildung, Materialien für den Unterricht. Stuttgart 1978, S. 77ff. |
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